Top-Thema
China macht auf: DAX erholt sich
In einer Rede auf dem Wirtschaftsforum in Boao hat Xi Jinping, der Präsident von China, angekündigt, Importzölle auf verschiedene Güter senken zu wollen. Zu diesen Gütern gehören zum Beispiel Autos. Die Aktienkurse deutscher und internationaler Autohersteller sind auf die Ankündigung hin sofort angestiegen. Ferner will Xi das geistige Eigentum ausländischer Firmen schützen. Der Aktionär hat die Details.
Finanzwirtschaft kurz & knapp
Bayer kauft Monsanto: Aktie steigt
Monsanto ist ein US-amerikanischer Konzern, der Saatgut herstellt. Die Übernahme wird Bayer der FAZ zufolge 62,5 Milliarden Dollar kosten. An der Börse belohnen die Investoren Bayer mit einem Aktiengewinn von mehr als fünf Prozent. Derzeit liegt der Wert bei 98,12 Euro pro Aktie.
Leben im Luxus: LVMH liefert gute Zahlen ab
Sogar bessere als vorhergesehen, berichtet Wallstreet Online. Die Aktie liegt bei 275,60 Euro, das bedeutet ein Plus von 6,59 Prozent. Grund für diesen Anstieg ist hauptsächlich der Absatz von Uhren und Schmuck, der im ersten Quartal um 20 Prozent wuchs. Insgesamt sind die Erlöse laut der Wirtschaftswoche im ersten Quartal auf 10,9 Milliarden Euro geklettert.
Versicherungswirtschaft kurz & knapp
Investment in Afrika: Das neue Projekt der Allianz
Mit 75 Millionen Euro und 25 Millionen US-Dollar will der Versicherer bei Infrastruktur-Projekten in Afrika einsteigen. Unterstützung erhält er dabei von Investec Asset Management. In der Vergangenheit hatte die Allianz bereits in das Londoner Kanalsystem investiert und verspricht den Kunden nun mit dem Afrika-Investment Renditechancen. Der Versicherungsbote berichtet.
Provisionsgrenze: Der Makler verdient weniger
Der Süddeutschen Zeitung zufolge will die Bafin eine Höchstgrenze für Vertriebskosten durchsetzen. Versicherer dürfen, sollte die Grenze gezogen werden, nicht mehr als 2,5 Prozent der von Kunden eingezahlten Beträge als Provisionen an Makler ausgeben. Insgesamt würde das ein Minus von drei Milliarden Euro an Provisionszahlungen bedeuten.
Was vom Tage übrig blieb
Schwarzer Tag für Uber: Verbot in Frankreich möglich
Der aus Amerika bekannte Privat-Taxi-Dienst musste vor Gericht eine Schlappe hinnehmen. Laut dem Europäischen Gerichtshof gilt Uber als Verkehrsdienstleistung und fällt dementsprechend unter die dementsprechenden Regeln und Gesetze. Damit ist Frankreich berechtigt, rechtlich gegen den Fahr-Service vorzugehen. Weitere Verbote für Uber gab es bereits in Italien, Spanien und Belgien. Die Wirtschaftswoche berichtet.
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