Samstag, 14. Dezember 2024
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    Im Visier von EU und Kartellamt: Schwere Zeiten für Vergleicher?

    Sie sind eine deutsche Erfolgsgeschichte: Vergleichsportale. Im Jahr 2017 setzten die deutschen Portale insgesamt 3,9 Milliarden laut WIK-Consult GmbH um. Der für die Versicherungsbranche wichtigste Vergleicher Check24 allein setzte 2015/16 eine halbe Milliarde Euro um (Manager Magazin). Aktuelle Bilanzen sucht der Interessierte hingegen vergeblich. Den Zahlen der WIK-Consult zufolge nutzten im Jahr 2017 mehr als 70 Prozent aller Deutschen die auch Aggregatoren genannten Portale.

    Ein Beigeschmack bleibt

    Die Erfolgsgeschichte der Vergleicher wurde allerdings immer wieder auch von kritischen Tönen überschattet. Vermittlerverbände und Verbraucherschützer kritisierten gleichermaßen lautstark einige Geschäftspraktiken von Check24 und Co. Geändert hat sich aber nichts. Aktuell haben die Vergleicher wieder mit negativer Presse zu kämpfen. Der Anlass dieses Mal: Ein Bericht des Bundeskartellamts. Diesem zufolge komme es auf den Portalen teilweise zu Irreführung der Kunden, Verstößen gegen die Transparenzpflicht und Schleichwerbung. Ein ziemliches Pfund in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Vergleicher für ihre besondere Verbraucherfreundlichkeit rühmen.

    „Verbraucherschutz steht für uns an oberster Stelle.“ CHECK24, Über uns

    „Der zufriedene Kunde steht bei uns im Zentrum: Verivox engagiert sich aktiv für besseren Verbraucherschutz.“ Verivox, Homepage

    Die Sektorenuntersuchung Vergleichsportale, so der offizielle Titel, hatte das Bundeskartellamt bereits im Oktober 2017 eingeleitet. Und reagierte damit auch auf die anhaltende Kritik „im Hinblick auf zentrale Faktoren wie die Eigenständigkeit des Vergleichs, die Breite der Marktabdeckung, das Ranking der Angebote, die Hinweise auf Verfügbarkeiten oder den Umgang mit Bewertungen nicht hinreichend neutral bzw. transparent zu sein.“ Das ist dem Abschlussbericht zu entnehmen. Aber was genau hat das Bundeskartellamt überhaupt untersucht? Und was steht in dem Abschlussbericht?

    Diverse Problemfelder gefunden

    Der erste aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht kritische Bereich ist die horizontale Verflechtung zwischen den Portalen. Von den 17 befragten Vergleichsportalen im Bereich „Versicherung“ verfügen zwei Drittel nicht oder nur teilweise über eigene Daten und Rechner. Im Gegensatz zu den anderen Bereichen beziehen die meisten Anbieter ihre Daten für den Versicherungsvergleich über Drittanbieter, etwa Mr. Money oder Nafi. Also nicht direkt von den Versicherern. Problematisch ist auch, dass einige Portale Affiliate-Systeme und White-Label-Programme nutzen, mit denen sie zusätzlich Umsätze generieren. Die aber aus Sicht des Verbrauchers durchaus als eigenständiger Akteur wahrgenommen werden können. Beispielsweise Tarifcheck.de, welches zu Check24 gehört. Das Bundesamt für Verbraucherschutz hält deshalb fest:

    „Es ist davon auszugehen, dass die existierenden Kooperationen im Bereich des Vergleichs von Versicherungen für den Verbraucher schwerer zu durchschauen sind als in anderen Branchen.“ Sektorenuntersuchung Vergleichsportal, Bundeskartellamt (Stand April 2019)

    Marktabdeckung der Vergleichsportale unvollständig

    Hier bestehen „die größten Defizite“, wie es im Untersuchungsbericht heißt. Nicht nur, dass einige der Unternehmen mit den größten Marktanteilen in den Vergleichen gar nicht auftauchen. Oftmals versäumen es die Vergleichsportale, die Verbraucher ausreichend darauf hinzuweisen. Zunehmend seien zwar Positivlisten zu Anbietern und Tarifen zu finden, so die Autoren des Berichts. „Negativlisten, die dem Verbraucher die (wichtigere) Information geben, welche (…) Versicherer nicht im Vergleich enthalten sind, (sind) nach wie vor nur bei den beiden großen Portalen Verivox und Check24 und teilweise nur nach längerer Suche zu finden.“ Vor diesem Hintergrund weist das Bundeskartellamt explizit auf die Informationspflichten eines Versicherungsmaklers nach §60 Abs. 1-2 VVG hin.

    Mehr Kompetenzen für das Bundeskartellamt?

    „Die rechtliche Einordnung dieser Ermittlungsergebnisse hat (…) ergeben, dass einige der geschilderten Verhaltensweisen der untersuchten Vergleichsportale typischerweise Lauterkeitsrechtsverstöße auslösen, die zumeist in einem Transparenzpflichtverstoß, in einer Irreführung oder in verdeckter Werbung liegen.“ Sektorenuntersuchung Vergleichsportal, Bundeskartellamt (Stand April 2019)

    Für das Bundeskartellamt ist eines klar: „Weitere regulatorische Vorgaben“ sind „nicht der richtige Weg, um die identifizierten Problemsachverhalte effektiv auszuräumen.“ Stattdessen erfordere die Situation „behördliche Durchsetzungsbefugnisse“ – im besten Falle für das Bundeskartellamt selbst. Ob das passiert und welche Auswirkungen das auf die Landschaft des Onlinevertriebs und -Vergleichs haben wird, bleibt abzuwarten. Aber auch Brüssel und Straßburg beschäftigen sich aktuell intensiv mit den Onlineportalen. Eine Richtlinie für mehr Transparenz bei Online-Marktplätzen und Vergleichsdiensten liegt derzeit noch dem Rat der Europäischen Union vor.

    Auch Europas Mühlen mahlen

    Im Visier dieses Gesetzesvorhabens sind vor allem personalisierte Pricing-Mechanismen und bezahlte Ranking-Platzierungen. Die Portale wären demnach verpflichtet, die Grundlagen für ihre Produkt-Rankings offenzulegen. Die Richtlinie sieht empfindliche Strafen von mindestens vier Prozent des Vorjahresumsatzes vor. Oder eine Pauschalstrafe von zwei Millionen Euro, sofern keine Umsatzzahlen vorliegen. Interessant ist das für Vermittler und Verbraucher. Denn bei allen Vorteilen, die die Portale bieten, liegen die Nachteile auf der Hand. Dass deutsche Behörden und die europäische Legislative diese Nachteile gleichermaßen kritisieren und entsprechende Maßnahmen fordern, beziehungsweise in die Wege leiten, ist ein deutliches Signal. Auch für die Kundenkommunikation.

    Quellen: Bundeskartellamt, Europäisches Parlament, Verivox, Check24, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, WIK-Consult GmbH, Manager Magazin

    Titelbild: ©studiostoks/fotolia.com

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