Donnerstag, 5. Dezember 2024
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    Lisa Mayerhofer
    Lisa Mayerhofer
    Mitglied der NewFinance-Redaktion mit vorherigen Stationen beim Süddeutschen Verlag und Burda Forward.

    Aktuelle Beiträge

    Elementarschutz für alle?

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat drei Monate nach der Flutkatastrophe im Ahrtal ein neues System für den Elementarversicherungsschutz vorgeschlagen. Aber ist das ausreichend?

    Erweiterung der Wohngebäudeversicherung

    Rund sieben Milliarden Euro Versicherungsschäden hat die Flutkatastrophe im Juli verursacht. Experten gehen davon aus, dass auch in Zukunft durch den Klimawandel Extremwetterereignisse häufiger auftreten werden. 

    Versichert gegen Extremwetterrisiken sind allerdings bundesweit weniger als 50 Prozent aller Gebäude. Der GDV hat deshalb vergangenen Freitag ein Positionspapier veröffentlicht, in dem gefordert wird, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken. Außerdem forderte der GDV von der öffentlichen Hand klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten.

    “Ohne eine konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in der Mitteilung. 

    Konkret sollen alle bestehenden Verträge von privaten Wohngebäudeversicherungen um einen Elementarschutz-Baustein erweitert werden. Neuverträge sollen nur noch zusammen mit einem Elementarschadenschutz möglich sein. Für beides wäre eine gesetzliche Regelung notwendig. 

    „Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt. Daher sieht unser Gesamtkonzept nicht zuletzt die risikogerechte Absicherung aller Neu- und Bestandsbauten in der privaten Wohngebäudeversicherung vor“, so Asmussen.

    Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten

    Die Kunden könnten sich aber weiterhin gegen eine Elementarschutzversicherung entscheiden. Diese müssen sie dann aber aktiv mit einer “Opt-Out-Regelung“ vornehmen. Auf diese Weise hoffen die Versicherer, dass sich viele Hausbesitzer für eine Elementarschutzversicherung entscheiden. Die Prämienhöhe richtet sich dabei weiterhin nach dem Risiko des Gebäudes, Elementarschäden zu erleiden. Für Härtefälle sieht der GDV individuelle Lösungen vor. 

    Von der Politik wünscht sich der GDV außerdem mehr Prävention und gesetzliche Anpassungen an die Folgen des Klimawandels. Die Versicherer fordern dabei unter anderem ein gesetzliches Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten, die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals.

    Was ist mit den ZÜRS-Zonen?

    In dem Positionspapier fehlt allerdings ein Punkt: Auch das ZÜRS-System bedarf einer Überarbeitung. „Im Ahrtal waren viele der stark betroffenen Häuser in den als wenig gefährdeten ZÜRS-Zonen 1 und 2 eingruppiert, obwohl die Flutkatastrophe nicht das erste Desaster in dem Tal war. Das zeigt, dass ZÜRS hier das Risiko nicht korrekt eingeschätzt hat“, erklärt Klaus Probst, Leiter Schadenmanagement und Rückversicherung bei der Bayerischen, auf umdenken.co

    „Man hat sich in der Vergangenheit sehr auf die großen Flüsse als potentielles Risiko beschränkt“, sagt auch sein Kollege Christian Veit, Leiter Aktuariat Komposit bei der Bayerischen. Dabei sei es auch wichtig, Modelle zu erarbeiten, die zeigen würden, wie sich Wassermassen bei Starkregen akkumulieren und wohin sie fließen. Auch die vermehrte Flächenversiegelung kann eine Rolle dabei spielen, wie Wassermassen sich nach Starkregen verhalten könnten.

    Titelbild: ©mim.girl/stock.adobe.com

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