Zahlen lügen nicht. Rund 1,2 Milliarden Nutzer weltweit im Januar 2017. Spätestens seit der Übernahme durch Facebook 2014 ist der kleine grüne Instant-Messaging-Dienst WhatsApp zum Austausch von Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien sowie Standortinformationen, Dokumenten und Kontaktdaten zwischen zwei Personen oder in Gruppen aus keinem Handy der Nation wegzudenken. Laut einer Umfrage „zu unverzichtbaren Apps“ in Deutschland im Jahr 2016 gaben ganze 76 Prozent der befragten Smartphone-Nutzer an, dass sie in ihrem Alltag auf WhatsApp nicht mehr verzichten wollen.
Dank einer Desktop Variante wird der Messenger für Unternehmen als Marketingkanal ein beliebteres Tool, um Angebote zu verbreiten, Newsletter zu verschicken oder Zielgruppenumfragen zu starten. Aber welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?
Das neue Newslettertool im Trend
Ob Breaking News schnell an den Mann gehören, Gaming oder Sport News nicht verpasst werden sollen. Diverse Anbieter haben sich auf die Kommunikation via WhatsApp eingestellt.
Wie eine Art RSS Feed, ohne zusätzlichen Reader und direkt, können die Nachrichten an den Abonnenten geschickt werden. Dies ist inzwischen so gefragt, dass sich einzelne „Newsletter-Tools“ wie WhatsBroadcast formiert haben. Wie oft dann eine WhatsApp-Nachricht kommt, hängt davon ab, wie viele Artikel auf dem jeweiligen Blogportal oder auf den Homepages erscheinen. Und nach Wunsch des Abonnenten.
Fazit: Solange gehaltvolle und wünschenswerte News ankommen und nicht alles in Werbung, Spam und Pop-Ups versinkt eine gute Idee.
Bei kleinen und übersichtlichen Kundenkreisen reicht ein separates Arbeitshandy vollkommen aus. Sollten die Kunden wissbegierig und zahlreich daherkommen, empfiehlt es sich sogenannte „Broadcast-Listen“ bei einem WhatsApp-Newsletter Versand einzusetzen. Somit ist gewährleistet, dass nur der Versender und niemand sonst die Antwort eines Kunden, in einer großen WhatsApp-Gruppe, lesen kann. Auch haben dadurch einzelne Mitglieder der Gruppe keinen Zugriff auf Daten wie Name und Nummer anderer Mitglieder. Sehr nützlich und rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Mehr als nur seichte Kurznachrichten
Wie man die kleinen WhatsApp Nachrichten geschickt einsetzt zeigt die Ostergeschichte des Ruhrbistums. Kurz angemeldet, landeten am Palmsonntag 2015 in Echtzeit Textpassagen, Bildern und kurze Videos auf die Handys der Gläubigen. Dabei fand die komplette Geschichte vom Einzug nach Jerusalem, über das letzte Abendmahl, bis hin zur Kreuzigung von Jesus und dessen Auferstehung in Erzählungen auf den Smartphones statt. Nach knappen 24 Stunden, nachdem die Aktion publik wurde, gab es bereits 2.000 Teilnehmer. So ein Storytelling hat gewiss mehr drauf als nur Potenzial.
Kostenraubende Kontaktdaten
Doch vorsichtig bei leichtgläubiger Nutzung. Vor allem kommerziell. Denn das Amtsgericht Bad Hersfeld befand, dass WhatsApp-Nutzer einen Rechtsverstoß begehen, wenn ihr Messenger aufgrund der automatischen Datenübermittlung ohne die Zustimmung des einzelnen Kunden Daten weiterleitet. Sollte man sich entschließen, WhatsApp einzusetzen, dann muss sowohl im Disclaimer und den Datenschutzbestimmungen des Newsletters, als auch im Impressum ausdrücklich auf die Nutzung von WhatsApp und dessen Datenübermittlung hingewiesen werden.
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