Montag, 17. März 2025
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WhatsApp: AGBs ab jetzt auch auf Deutsch

Längst nutzen nicht mehr nur junge Menschen den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp. Auch die lieben Eltern und sogar Oma und Opa sind fleißig am WhatsAppen und der englischen Sprache meist kaum bis gar nicht mächtig. Dennoch wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen bis dato nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Doch dem unverständlichen Juristen-Englisch wurde durch einen neuen Gerichtsbeschlusses ein Ende gesetzt.

Bereits 2014 klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) vor dem Berliner Landgericht. Aufgrund von mangelnder Klagebefugnis wurde diese jedoch Anfang 2015 abgelehnt. Nachdem der Verband jedoch noch mal in Berufung ging, wurde ihm nun weitreichend Recht gegeben. VZBV-Vorstand Klaus Müller versteht diesen Beschluss als „ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“.

Nutzungsbedingungen zu komplex und intransparent

Zwei prägnante Änderungen hat das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom April 2016 bestätigt:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erscheinen in deutscher Sprache.

Dem Verbraucher müssen mindestens zwei konkrete Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um WhatsApp kontaktieren zu können. Bislang war das nur über eine E-Mail-Adresse möglich.

Die Begründung des Gerichtes bezog sich vor allem auf die bisherigen Nutzungsbedigungen, die ein umfangreiches, komplexes Regelwerk von sehr, sehr vielen Klauseln seien. Folglich seien die Nutzungsbedigungen laut Gerichtsbeschlusses intransparent und benachteiligend. In eben diese musste bislang jeder Nutzer einwilligen und sie erlauben dem Unternehmen, das seit 2014 zu Facebook Inc. gehört, folgendes:

  • Profilbilder und Status-Texte dürfen für gewerbliche Zwecke genutzt werden
  • WhatsApp kann auf alle Telefonkontakte zugreifen
  • Das eigene Nutzungsverhalten darf von WhatsApp analysiert werden
  • Bei Übernahme des Unternehmens werden die persönlichen Daten dem neuen Eigentümer ausgehändigt

Sofern der Chatdienst diese Mängel nicht behebt, droht diesem ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder dem CEO Jan Koum eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Titelbild: Sam AzgorCC-BY 2.0

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