Mittwoch, 1. Mai 2024
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    Terror und Urheberrecht: Das Ende des Internets, so wie wir es kennen?

    Das Internet kommt nicht zur Ruhe. Am 7. Dezember 2018 hat der EU-Ministerrat seine politische Position zum Verordnungsentwurf gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte angenommen. Die Konsequenz: Online-Dienste sind demnach verpflichtet, die von den Behörden als „terroristisch“ eingestuften Inhalte innerhalb von einer Stunde zu löschen. Auch sollen die Behörden automatisierte Filtermaßnahmen anordnen dürfen. Davor jedoch: Artikel 13. Darüber stimmten die Abgeordneten der Europäischen Union bereits am 12. September ab. Auch hier beschwören Kritiker, Plattformen und vor allem junge Influencer das Ende des Internets herauf, wie wir es kennen. Denn der umstrittene Artikel soll das Urheberrecht erheblich reformieren.
    Beschränken nun beide Gesetzte das Netz oder schützen sie Urheber und User vor unangemessenen Inhalten? Die Parteien sind gespalten. 

    Terror everywhere!?

    Der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom teilt zwar die Ziele der neuen EU-Verordnung, kritisiert aber die vorgesehenen Maßnahmen.

    „Terroristische Inhalte müssen mit aller Konsequenz bekämpft werden – offline wie online. Doch der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf erfasst auch Plattformen, die zur Verbreitung terroristischer Inhalte überhaupt nicht genutzt werden“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

    Denn betroffen wären davon ebenfalls Hostingdienstanbieter, darunter soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, Kommunikationsanbieter und jegliche Online-Shops. Besonders problematisch: Jede autorisierte Behörde aus jedem EU-Mitgliedsstaat kann grenzüberschreitend Löschungen anordnen. Und auf diese muss innerhalb einer Stunde reagiert werden. So müssten auch kleine Unternehmen einen 24/7-Bereitschaftsdienst einführen.

    „Die EU verkennt die massiven Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf kleine und mittelständische Unternehmen“, so Rohleder weiter.

    Die wilde 13

    Das Ende des Internets?! Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte im September für den umstrittenen Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Die Behörden sollen die Vorschläge noch vor der nächsten EU-Wahl (2019) umsetzen.

    Gegensprecher der Initiative halten dies für einen herben Rückschlag für das freie Internet. Namhafte Persönlichkeiten der Tech-Szene sowie zahlreiche Wissenschaftler haben sich dagegen ausgesprochen. Darunter, Tim Berners-Lee (Erfinder des Internets) und Jimmy Wales (Wikipedia-Gründer).

    Nichts weniger als Zensur werfen sie in einem offenen Brief dem EU-Parlament vor. Sie argumentieren, dass Artikel 13 das „Internet zu einem Ort der Überwachung“ machen würde. Selbst YouTube-CEO Susan Wojcicki droht damit, dass es das Video-Portal ab dem nächsten Jahr in Europa nicht mehr geben soll:

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    Artikel 13: Kein Netz – wat nu?

    Der EU-Gesetzentwurf zur neuen Urheberrechtregulierung im Netz trägt den vielsagenden Titel:
    „Vorschlag für eine Direktive des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht im digitalen Markt.“

    Das Dokument enthält einige Neuerungen, darunter auch den Artikel 13. Der lässt sich in folgenden drei Punkten zusammenfassen:

    • Große Portale mit User-Uploads müssen (in Zusammenarbeit) mit den Rechteinhabern sicherstellen, dass deren Werke nicht ohne ihre proaktive Erlaubnis anderorts publiziert werden. Dafür müssen Mechanismen und Prozesse gegeben oder implementiert sein, die solche Inhalte erkennen und gegebenenfalls sperren können. Zudem müssen diese Techniken verhältnismäßig und nicht rechtswidrig sein.
    • Über diese Maßnahmen müssen die Dienstanbieter gegenüber den Rechteinhabern Rechenschaft ablegen.
    • Für den Streitfall mit Nutzern muss der Dienstleister passende Beschwerdestellen einrichten
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    Kritik & Konsequenz

    Das erwartet vor allem Anbieter, die große Mengen von Uploads speichern und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Wie beispielsweise Facebook, YouTube, Instagram und Co. So sollen Uploads nicht ausschließlich verhindert werden, sondern durch automatisierte Prozesse vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen untersucht werden. 

    Das Ziel: Die EU-Kommission will verhindern, dass Portale und Millionen von Nutzern Geld damit verdienen, Werke anderer Urheber zu publizieren oder zu re-uploaden. Das passt Netzwerken wie YouTube überhaupt nicht in den Kram, denn nun müssen nicht mehr die User, sondern sie selbst für Urheberrechtsverletzungen haften. Das sorgt für großen Handlungsdruck. Zwar gibt es bereits automatisierte und KI-gesteuerte Filter, wie das System Content ID bei YouTube, doch das Hauptproblem bleibt: Die Filter funktionieren nicht.

    Auch werden immer wieder Inhalte fälschlicherweise gesperrt, denn die Technologie kann nicht zwischen echten Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Ausnahmen, wie Zitaten oder Satire unterscheiden. Das ist auch der größte Kritikpunkt von Artikel 13.

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    Überfordertes Zensurmonster?

    Zudem werfen Kritiker Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. vor, bei der unüberschaubar großen Menge an Material mit dem Überprüfen gar nicht hinterher zu kommen. Es besteht weiterhin die Frage, wie sinnvoll das Gesetz im heutigen Internet, das auf dem Veröffentlichen und Teilen von Content basiert, ist. Kritische Stimmen sprechen bereits von einer digitalen „Zensurmaschine“. Ob zurecht oder nicht, wird sich zeigen. 

    Titelbild: © arrow / Fotolia.com

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