Samstag, 7. Dezember 2024
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    Hopp-de-Bäse: Arbeitnehmerschutz Uber alles! Mehr Schein als Sein?

    Ein weiteres Schweizer Novum: Die Vermittlungs-App Uber, die in mehr als 600 Städten und 77 Ländern Menschen mit lokalen Chauffeuren verbindet, versichert seine Fahrer. Und zwar kollektiv. So sind ab sofort sämtliche Fahrer durch das Partnerschutz-Programm, entstanden aus der Kooperation zwischen dem Unternehmen und der Versicherung der AXA XL, gegen Unfall, Dauerinvalidität und bei Tod durch Unfall versichert.

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    Uber feiert sich, die Gewerkschaften bleiben skeptisch. Denn immer noch fehlen wichtige Punkte wie beispielsweise eine Sozialversicherung. Außerdem klaffen noch Lücken in der Versicherung. Wie steht es mit der Situation in Deutschland? Und ist der neue Arbeitnehmerschutz mehr Schein als Sein?

    „Jeder Fahrer ist während der Fahrt automatisch abgesichert“

    „Damit können wir jetzt auch in der Schweiz zeigen, wie man auch außerhalb des klassischen Anstellungsverhältnisses Flexibilität als auch Unabhängigkeit und Sicherheit miteinander vereinen kann. Das hat es in dieser Form in der Schweiz noch nicht gegeben“, erklärt Luisa Elster, Mediensprecherin von Uber Schweiz, gegenüber SRF.CH.

    Die Vorteile für alle Uber-Fahrer: Für regelmäßige Fahrer (mindestens 150 Fahrten in acht Wochen) gibt es bei schwerer Krankheit während maximal 15 Tagen eine Entschädigung von 80 Franken pro Tag. Weiter wird sogar ein einmaliges Elterngeld von 1000 Franken für Mütter und Väter ausbezahlt. Auch soll es keine Erhöhung der laufenden Beitragsabgaben geben.

    „Jeder Fahrer ist während der Fahrt automatisch abgesichert. Mit dieser neuen Versicherung, die für sie gänzlich gratis ist, können wir unseren Partnern Schutz bieten“, so Ester weiter.

    Gespielter Fortschritt?

    Doch nicht alle schließen sich der Begeisterung an. Unter anderem die Gewerkschaft Unia. Hier sieht Roman Künzler, Verantwortlicher Transport, einen Versuch, die Versicherung zu etablieren, um die Arbeitgeber-Pflichten zu umgehen:

    „Diese Versicherungsleistungen stehen den Fahrern und Fahrerinnen ohnehin zu. Und das in erheblich größerem Umfang. Uber muss zudem Beiträge für Altersvorsorge, IV, Arbeitslosenversicherung und die Pensionskasse zahlen. Dieses Geschäftsmodell höhlt den Sozialstaat aus“.

    Ebenfalls kritisch, doch durchaus wohlwollender sieht es Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. Die Versicherung sei aus seiner Sicht zumindest ein Fortschritt.

    „Selbstverständlich geht der Schutz eines solchen Versicherungsangebots weniger weit als jener eines Arbeitnehmers; aber wesentliche Aspekte werden immerhin teilweise abgesichert.“

    Situation in Deutschland

    In der Bundesrepublik gibt es das Problem in der Form nicht. Denn hier arbeitet Uber mit zugelassenen und professionellen Fahrern zusammen, die für staatlich geprüfte Mietwagenunternehmen arbeiten. Deswegen ist jede Fahrt für den gewerblichen Personentransport versichert.

    „Das Mietwagenunternehmen muss bei der behördlichen Registrierung jedes Fahrzeuges jeweils nachweisen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wurde. Es handelt sich um genau die gleiche Versicherung, die auch Taxis haben.“, so ein Sprecher von Uber.

    Dies bestätigte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Uber-Manager für Westeuropa, bereits in einem Interview gegenüber dem Handelsblatt.

    „In Europa sind alle Fahrten neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer zusätzlich über Uber versichert. Das heißt, wenn es einen Unfall mit einem Uber-Fahrer gibt, sind alle versichert – Fahrer, Passagiere und dritte beteiligte Personen.“

    Sollte es doch zu einem Unfall kommen, kommt das Unternehmen für die Kosten auf. So sind Personenschäden an Dritten und Passagieren bis zu 3,5 Millionen Euro versichert.

    Titelbild: © by-studio / Fotolia.com

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