Am 12. Juli tritt Privacy Shield offiziell in Kraft. Das Abkommen regelt den Schutz personenbezogener Daten, die aus der Europäischen Union in die USA übertragen werden. Kritiker sehen in der Nachfolgevereinbarung von Safe Harbor allerdings eine Mogelpackung.
Kein sicherer Hafen in Sicht
Bereits im Jahre 2000 wurde mit dem Safe-Harbor-Abkommen eine datenschutzrechtliche Übereinkunft zwischen den USA und der Europäischen Kommission getroffen. Unternehmen wurde es so ermöglicht personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutzrichtlinien aus einem Land der EU in die USA zu übermitteln. Die Absprache wurde jedoch im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof als ungültig erklärt.
Neuer Name, gleiche Füllung?
Die Zeit betitelt den Beitrag zum Nachfolgabkommen trefflich: „Der Raider-Twix-Vorwurf“. Der Raider-Schokoriegel wurde Anfang der 90er Jahre kurzerhand umbenannt. Am Inhalt änderte sich nichts, der Geschmack blieb.
Einen bitteren Beigeschmack habe laut Kritikern die neue Regelung dennoch. Privacy Shield ändere nichts an den bestehenden US-Gesetzen. Ein Grund, warum der Europäische Gerichtshof Safe Harbor für ungültig erachtete, war der Umstand, dass US-amerikanische Behörden im Gegensatz zu den europäischen generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zugreifen dürfen.
Aus dem aktuellen Text der Vereinbarung gehe nach Meinung von Kritikern die kontroverse Haltung der US-Regierung hervor. So stelle das Sammeln von Daten durch Behörden noch keine Überwachung dar. Der Fall trete erst ein, sobald mit personenbezogenen Daten gearbeitet werde. Dies steht allerdings im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Gegner fordern deshalb eine strikte Zurückweisung des Abkommens.
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