Donnerstag, 25. April 2024
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    EU-Urheberrechtsreform: Euer Survival Guide für das Ende des freien Internets

    Die umstrittene EU-Urheberrechtsreform ist verabschiedet. Kein Protest, keine Petition konnte das verhindern, wie Ihr bei uns nachlesen könnt. Bleibt die Frage: Ist das das „Ende des freien Internets“? Oder erleben wir hier eine überzogene Hysterie? Wir haben mit dem Juristen Bartlomiej Zornik darüber gesprochen, was Betreiber gewerblicher Websites und digitale Marketer jetzt unbedingt beachten sollten. Und wie Ihr Euch für die potenziell kommenden Änderungen richtig aufstellt. Hier kommt der Survival Guide!

    Was genau bedeutet die Urheberrechtsreform eigentlich?

    „Im Kern sagt die Reform aus, dass Seitenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften“, erklärt Jurist Zornik. Immer noch nicht klar? Hier ein Beispiel des Rechts-Experten:

    Jurist Bartlomiej Zornik

    „Angenommen ein Nutzer lädt ein kurzes Video auf die Plattform YouTube hoch, in dem Musik von einem Künstler abgespielt wird oder sonstige fremde Kunstwerke vorkommen. Und diese unterliegen dem Urheberrecht. Dann haftet YouTube direkt gegenüber den Künstlern für diese Urheberrechtsverletzung.“

    Die Plattformen wollen das natürlich vermeiden. Was viele Beobachter zu der Annahme führt, dass „Plattformen wie YouTube künftig Filter verwenden, welche automatisiert jedes hochgeladene Video auf Urheberrechtsverletzungen prüfen und im Zweifel automatisch sperren“, so Zornik. Die viel diskutierten Uploadfilter also.

    Welche Konsequenzen könnte das für mich als Digital Marketer oder Werbetreibenden haben?

    Eine Übertragung der Reform in deutsches Recht wird frühestens in zwei Jahren erfolgen, also in 2021. Und wie könnte der Alltag dann aussehen? Das sagt Jurist Zornik dazu:

    „Ab dann könnte der Alltag für uns so aussehen, dass wenn wir ein Foto auf Facebook oder Instagram hochladen, es nicht sofort zu sehen ist. Sondern erst nach vielleicht zwei bis drei Stunden. Und im schlimmsten Fall sogar nie, da vielleicht einer der besagten Filter unser Foto oder Video als Urheberrechtsverletzung einstuft.“

    Keine besonders schöne Zukunftsvision für alle, die im Bereich digitale Medien zu tun haben.

    Was kann ich zukünftig tun?!

    Jurist Bartlomiej Zornik gibt dazu folgende Tipps:

    1. „Für Werbefilme und sonstige Materialien für meine gewerbliche Tätigkeit nur noch Musik nutzen, für die ich die Lizenz besitze. Oder die eindeutig lizenzfrei ist.“
    2. „Weiterhin sollte ich darauf achten, dass ich lizenzfreie Bilder und Fotos verwende. Optional Material, für das ich eine Lizenz nachweisen kann.“
    3. „Ein sicherer Weg ist, auf professionelle Content-Lieferanten zu setzen. Sie kennen sich mit Urheberrechtsangelegenheiten aus und haben Zugriff auf das entsprechende Material.“

    Was auch immer da kommt. So seid Ihr in jedem Fall erst einmal vorbereitet. Wir halten Euch zu dem Thema natürlich weiterhin auf dem Laufenden.

    Titelbild: ©studiostok/fotolia.com; Beitragsbild: ©Bartlomiej Zornik

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