0,25 Prozent reichen aus
Im neuen Jahr sinkt der Höchstrechnungszins für die Lebensversicherung auf 0,25 Prozent. Damit setzt sich ein jahrelanger Abwärtstrend fort. Für gewöhnlich geben die BaFin und die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) ihre Empfehlung ab, in welche Richtung die Anpassung erfolgen soll. So auch jetzt. Laut einer neuen DAV-Empfehlung soll der Höchstrechnungszins im Jahr 2023 bei 0,25 Prozent bleiben. Die AssCompact weiß mehr.
Neues Jahr, neue Regelungen
Die Beitragsbemessungsgrenze soll sinken, die maximalen Förderbeträge in der bAV ebenso, die Freigrenze für Sachbezüge steigt zum 1. Januar 2022 von 44 Euro auf 50 Euro. Außerdem treten neue Regelungen für die steuerliche Anerkennung in Kraft. Worauf Vermittler im neuen Jahr noch so achten müssen, hat Fondsprofessionell zusammengefasst.
ESG – gewünscht, aber nicht beraten?
Im neuen Jahr müssen Finanzberater ihre Kunden aktiv nach deren Präferenzen hinsichtlich Nachhaltigkeit im Finanzprodukt fragen. Eine aktuelle Umfrage von Nordea Asset Management zeigt, dass dies für viele Berater einen Strategiewechsel bedeutet. Der Umfrage zufolge bekamen fast zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten noch keine Vorschläge für ESG-konforme Produkte von ihrem Berater. Das Investment hat die Details.
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