Donnerstag, 28. März 2024
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    Achtung: Was jeder über den Staatstrojaner wissen sollte

    WhatsApp greift weiterhin nach den Sternen, nach Daten und Skandalen. Die NSA liest mit und der Bundestag hat den Einsatz eigener Software zur Regelung und Überwachung von Telekommunikationsdiensten durch die Strafverfolgungsbehörden genehmigt. Der Einsatz von Staatstrojaner steht somit fest.

    Offiziell heißt es „Gesetz zur effektiveren & praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. Zu deutsch: Schnüffel-Software. Dabei werden relevante Daten direkt auf den Geräten vor der oder nach der Verschlüsselung, vor oder nach dem Absenden einer Nachricht in WhatsApp, Viber, Telegram und Co., abgegriffen. Dafür dürfen die Behörden sogenannte Staatstrojaner, also Programme, welche als nützliche Anwendung getarnt, im Hintergrund aber ohne Wissen des Anwenders eine andere Funktion erfüllen, auf der Technik installieren. Der Verschlüsselungsprozess soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.  Ganz klar, dass hier Meinungen und Ansichten weit auseinander gehen.

    Drangsalierte Digitalverbände

    „Mit diesem Vorschlag sendet die Bundesregierung das völlig falsche Signal an internationale Investoren und die digitale Wirtschaft und Tech-Start-ups in Deutschland“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dem Handelsblatt.

    “Deutschland geht so erneut einen Sonderweg und schneidet sich von digitalen Entwicklungen ab“, kritisierte Rohleder weiter. „Pixellandschaften in Online-Landkarten, Löschorgien in sozialen Netzwerken und jetzt Bremsklötze für technologische Innovationen – das ist das Gegenteil dessen, was Deutschland braucht, um zu einem weltweit führenden Digitalstandort zu werden.“

    Gerichtlich gutgeheißen

    Positive Stimmen kommen hingegen von anderer Seite. Der Deutsche Richterbund (DRB) stellt sich hinter das umstrittene Gesetz. “Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können”, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Funke Mediengruppe.

    “Der Staat müsse technologisch Schritt halten, um insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität weiterhin effektiv bekämpfen zu können. Es ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation wieder auf die Höhe der Zeit bringt.”

    Vorbehalten, nicht abgehalten

    Zwar sind die Zugriffe mit den Staatstrojanern auf die Verschlüsselungsprozess und Kommunikationsabläufe bei Unternehmen mit hohen rechtstaatlichen und bürokratischen Hürden sowie unter richterlichen Vorbehalt gewährt, doch so mancher sieht das Problem woanders.

    Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verweist auf Gefahren für die IT-Sicherheit in den neuen gesetzlichen Bestimmungen  insgesamt. “Behörden nutzen genau dieselben IT-Schwachstellen wie Betrüger und Erpresser”, warnte der Datenschutz-Experte. Daher werde der Staat künftig kein Interesse mehr daran haben, solche Schwachstellen zu beseitigen.

    Wichtig ist, dass zwischen der Gewährleistung von Sicherheit und Spionage, zwischen Freiheit und totalitärer Überwachung, zwischen Präventivmaßnahmen gegen den aufkeimenden internationalen Terrorismus und Verletzung von Privatsphäre und  Persönlichkeitsrechten genügend Platz bleibt für kleine Nachrichten des Dialoges und der Vernunft.

    Titelbild: © matiasdelcarmine/ fotolia.com

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