Bitcoin-Urteil :
Niederlage für Bafin – aber kein Sieg für Krypto-Fans

Lesezeit: 3 Min.
Historisch ist die Anmutung des Berliner Kammergerichts. Das Bitcoin-Urteil ist dagegen zukunftsweisend.
Der Handel mit Bitcoin ist kein Bankgeschäft – und erst recht keine Straftat. Das hat das Kammergericht Berlin geurteilt und die Finanzaufsicht Bafin gerügt. Deutlich wird vor allem, wie groß der juristische Handlungsbedarf ist.

Der Handel mit Bitcoin ist keine Straftat, weil es sich dabei weder um eine Rechnungseinheit noch ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Daher sei auch keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich. So weit die am Freitag bekanntgewordene Entscheidung des Kammergerichts Berlin, das den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern entspricht (Az.: 161 Ss 28/18).

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