Bitcoin-Urteil : Niederlage für Bafin – aber kein Sieg für Krypto-Fans
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Der Handel mit Bitcoin ist keine Straftat, weil es sich dabei weder um eine Rechnungseinheit noch ein Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Daher sei auch keine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften erforderlich. So weit die am Freitag bekanntgewordene Entscheidung des Kammergerichts Berlin, das den Oberlandesgerichten in anderen Bundesländern entspricht (Az.: 161 Ss 28/18).
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