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Markenrecht Bayern darf "Neuschwanstein" behalten

Jährlich besuchen rund 1,5 Millionen Menschen Schloss Neuschwanstein in Bayern. Nun hat der Europäische Gerichtshof der Regierung des Freistaats auch die Markenrechte für Souvenirs zugesprochen.
Schloss Neuschwanstein

Schloss Neuschwanstein

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/ dpa

"Neuschwanstein" gehört Bayern. Der Freistaat darf das Recht an der Marke behalten, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise zurück. Somit darf der Freistaat weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.

Die Bayerische Schlösserverwaltung zeigte sich erfreut. Der Freistaat habe "Neuschwanstein" als Marke eintragen lassen, um Missbrauch, Verunglimpfung und kommerzielle Ausbeutung abzuwenden, teilte die Behörde nach dem Urteil mit. Der markenrechtliche Schutz entspreche "dem internationalen Standard der Top-Sehenswürdigkeiten wie Alhambra, Tower of London, Buckingham Palace, Windsor Castle oder Sanssouci".

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren. Bayern hatte das Schloss im Jahr 2011 bei der zuständigen EU-Behörde als Marke für Souvenirartikel wie Parfüm, Schmuck, Spielzeug oder auch Lebensmittel und Getränke eintragen lassen.

Jährlich 1,5 Millionen Besucher

Der Souvenirverband als Vertreter von Fabrikanten und Händlern argumentierte unter anderem, "Neuschwanstein" bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Nach EU-Recht sind Marken, die zum Beispiel ausschließlich auf den Herstellungsort der Ware hinweisen, von der Eintragung ausgeschlossen.

Schon 2016 hatte ein untergeordnetes EU-Gericht jedoch Bayern recht gegeben. Das Schloss könne "zwar geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden", befanden die Richter in erster Instanz. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes.

Die EuGH-Richter bestätigten nun das Urteil. Der Souvenirverband kämpft indes weiter: Ein anderer Löschungsantrag gegen die Marke wurde bereits vor dem EuGH-Urteil eingereicht, sagte der Anwalt des Verbandes. Nach seiner Ansicht nutzt der Freistaat die Marke nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - genügend für die "Vielzahl von Waren", die er dafür hat eintragen lassen.

Neuschwanstein gehört zu den meistbesuchten Schlössern und Burgen Europas. 1,5 Millionen Menschen besuchen jährlich das ab 1869 errichtete und nie vollendete Schloss.

Rechtssache C-488/16 P

brt/dpa