Brandenburg/Havel. Mimik und Gestik von Angeklagten wie Zeugen vor Gericht können viel aussagen. Eine Maskenpflicht sehen daher einige kritisch.

Am Amtsgericht Brandenburg/Havel sind am Dienstag gleich zwei Prozesstermine aufgehoben worden, weil ein Potsdamer Staatsanwalt sich weigerte, eine Maske zu tragen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes wegen der Corona-Pandemie war zuvor von der Vorsitzenden Richterin angeordnet worden. Eine generelle Maskenpflicht gebe es an dem Gericht aber nicht. "Jeder Richter hat im Sitzungssaal das Hausrecht", sagte die Direktorin des Amtsgerichtes, Adelheid van Lessen. Eine solche Anordnung sei dort eher die Ausnahme.

Warum der Staatsanwalt sich weigerte, die Maske anzulegen, konnte die Potsdamer Staatsanwaltschaft am Mittwoch nicht beantworten. "Wir konnten noch nicht mit ihm sprechen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann. Grundsätzlich seien sitzungspolizeiliche Anordnung wie die der Richterin zu befolgen, sagte er. Es sei jedoch auch nicht verboten, sie kritisch zu hinterfragen. "Ich würde im Prozess schon gerne das Gesicht eines Zeugen sehen", merkte Lehmann an.

Ihm zufolge gehen die Gerichte ganz unterschiedlich mit den Vorkehrungen zum Schutz gegen das Coronavirus um: "Da gibt es die volle Bandbreite." Den Vorfall in Brandenburg/Havel wolle man hausintern prüfen. Zunächst hatte die in Potsdam erscheinende Zeitung "Märkische Allgemeine" (Mittwoch) berichtet.

Nach den ersten Lockerungen, die die Landesregierung am 17. April beschlossen hatte, werden sogenannte (nicht-medizinische) Alltagsmasken in öffentlichen Räumen, wo der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, dringend empfohlen, um das Risiko von Infektionen zu reduzieren.

An den Landgerichten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Neuruppin sind Anordnungen zum Tragen von Schutzmasken eher nicht bekannt, wie eine Umfrage ergab. Ähnlich sieht es an den Amtsgerichten aus. "Wir versuchen das eher über die Abstände zu regeln", sagte der Sprecher des Amtsgerichts Cottbus, Michael Höhr. "Wir werden für den Notfall ein paar Masken besorgen, die wir austeilen, wenn dringende Verfahren wie Haftsachen anstehen und man Abstände nicht einhalten kann."

Das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) prüft nach eigenen Angaben derzeit eine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht vor Gericht. Gerichtssprecherin Judith Janik sieht durchaus Probleme bei Verfahren mit sehr vielen Beteiligten wie zum Beispiel ehrenamtlichen Richtern, Sachverständigen und Zeugen. Am OLG gibt es noch keine einheitliche Regelung zur Maskenpflicht im Saal.