Digitales Unterschreiben boomt wegen Corona

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) hat sich in den vergangenen 20 Jahren nicht durchgesetzt, doch nun steigt das Interesse schnell.

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Digitales Unterschreiben boomt wegen Corona

Präsentation einer Fernsignatur-Lösung der Bundesdruckerei auf der Cebit 2018: QES ohne Karte und Kartenleser

(Bild: Bundesdruckerei)

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Anbieter von Lösungen für rechtssichere digitale Unterschriften freuen sich über eine rasant steigende Nachfrage. Die Bundesdruckerei-Tochter D-Trust verzeichnete im Juli rund die dreifache Menge an Signaturen und fast doppelt so viele Kunden wie im Dezember 2019. Die Deutsche Post meldet ein "Absatzwachstum von mehr als 100 Prozent im Vergleich zum Vorjahr". Auch bei der Telekom stieg "die Akzeptanz der digitalen Signatur durch Corona", wie ein Sprecher sagte.

Telekom, Post und Bundesdruckerei gehören zu den größten Anbietern von Zertifikaten für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Die Technik ist seit 2001 rechtlich der händischen Unterschrift gleichgestellt. Doch bislang konnte sie sich nur in Nischen wie der Abfallwirtschaft etablieren. "Das Wachstum war bisher positiv, aber auf einem über die Jahre gleichbleibend geringen Niveau", sagte ein Telekom-Sprecher.

Corona zwingt nun offenbar viele Unternehmen, sich mit dem digitalen Unterschreiben auseinanderzusetzen. Man sehe eine "Beschleunigung der Digitalisierung von weiteren Geschäftsprozessen", hieß es bei der Post. Als Anwendungsbeispiele nannte der Konzern den Abschluss von Krediten und Versicherungen und den Online-Autokauf.

"Corona ist eine Riesenchance für die QES", sagte Heiko Roßnagel, Experte für Identitätsmanagement beim Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation. Als weiteren Wachstumstreiber sieht er die seit einigen Jahren mögliche Fernsignatur. Dabei handelt es sich um eine QES-Variante, für die man weder Signaturkarte noch Kartenleser benötigt. Für interne Prozesse in Unternehmen reichten häufig aber auch noch günstigere Lösungen, sagte Roßnagel. Das EU-Recht erlaubt auch "einfache" und "fortgeschrittene" Signaturen. Die Sicherheitsregeln sind dort weniger streng als bei der QES, der Beweiswert ist entsprechend geringer.

Dieser Artikel stammt aus c't 20/2020. (cwo)