Schleichwerbe-Vorwürfe

Influencerin Vreni Frost erzielt Teilerfolg vor Berliner Kammergericht

Vreni Frost ist erschüttert: Alle Posts, in denen sie Marken verlinkt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden
Vreni Frost
Vreni Frost ist erschüttert: Alle Posts, in denen sie Marken verlinkt, müssen als Werbung gekennzeichnet werden
Den gestrigen Dienstag verbrachte Bloggerin Vreni Frost von Neverever.me in den Räumen des Berliner Kammergericht. Grund: Sie hatte Einspruch gegen die Einstweilige Verfügung des Landesgerichts Berlin eingelegt, wonach sie alle Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen muss, in denen sie Marken oder andere Accounts verlinkt. Dieser Entscheidung lag eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb zugrunde, der schon mehrere Influencer wegen vermeintlicher Schleichwerbung abmahnte. Jetzt ist das Urteil der zweiten Instanz da, auf das die ganze Influencer-Branche gewartet hat: Es markiert einen Teilerfolg für Vreni Frost.
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Vreni Frost Freude

"Ich glaube nicht, dass wir gewinnen, aber ich hoffe auf einen Teilerfolg", sagte Frost gestern noch in ihrem Live-Video auf Instagram, in dem sie über die gestrige Verhandlung berichtete. Nun wird klar, dass sie mit ihrer Einschätzung richtig lag. Denn die Einstweilige Verfügung gegen eines der Postings, auf dem sie einen Pullover mit der Aufschrift "Bananas" trägt, wurde aufgehoben. Das gibt Frost auf Instagram bekannt. Ein Sprecher des Kammergerichts Berlin bestätigt diese Information gegenüber HORIZONT Online. Nähere Details sind allerdings noch nicht klar: "Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen", so der Sprecher. Das könne noch ein paar Wochen dauern. Gänzlich erfolgreich war die Bloggerin jedoch nicht: Gegen zwei der beanstandeten Postings bleibt die Einstweilige Verfügung bestehen.

Vreni Frost abgemahnt 1 Bananas

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Zum Hintergrund: Vreni Frost machte ihre Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb als eine der ersten öffentlich und kämpfte auf vielen Veranstaltungen für ihr Anliegen. Sie kündigte auch an, wenn nötig bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. "Wir brauchen ein Urteil, damit wir endlich Transparenz und Rechtssicherheit in der Branche haben", betonte Frost erst gestern wieder in ihrer Instagram-Story.

Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte drei Instagram-Posts von Frost wegen vermeintlicher Schleichwerbung ab. Bei all diesen Beiträge gibt die Influencerin an, keinerlei Gegenleistung - ob in finanzieller oder anderer Hinsicht - bekommen zu haben und legte dem Gericht auch Quittungen vor. Alle Postings seien demnach keine Werbung. Auf einem Foto habe sie die Marke eines Pullovers als redaktionelle Serviceleistung vertaggt. Auf den beiden anderen habe sie die Unternehmen Samsung und Schwarzkopf verlinkt, weil sie die Aufnahmen während der Reise zu einer Samsung-Produktpräsentation beziehungsweise während eines Workshops mit Schwarzkopf geschossen hat. In den zugehörigen Posting-Texten erwähnt sie die getaggten Unternehmen nicht.

Weil der Verband Sozialer Wettbewerb hier dennoch Schleichwerbung wittert, stellte er Frost eine Unterlassungserklärung aus. Diese unterzeichnete sie nicht - und bekam prompt eine Einstweilige Verfügung zugestellt. Vor dem Landgericht scheiterte Frost im Mai 2017, die Richter gaben dem Verband Sozialer Wettbewerb Recht. Seither kennzeichnete Frost sämtliche Posts als Werbung, andere Influencer taten es ihr aufgrund des Urteils gleich. Ein halbes Jahr später standen sich die Parteien nun am 8. Januar im Kammergericht Berlin gegenüber, weil Frost Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt hat.

Vreni Frost abgemahnt 2 Flugzeug

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Vor dem Kammergericht legte Frost gestern eine Eidesstattliche Erklärung ab, dass sie keine Gegenleistung für die abgemahnten Postings bekommen hat.

Nach eigenen Angaben hat die Influencerin vor Gericht auch erneut auf die unterschiedliche Behandlung von Medien und Bloggern hingewiesen, um für Transparenz zu kämpfen. "Wenn das Zeit Magazin ein Rezensionsexemplar von einem Bildband geschickt bekommt und darüber schreibt, ist es eine redaktionelle Leistung. Wenn meine Redaktion den gleichen Bildband bekommt und ich es rezensiere, muss ich Werbung dazu schreiben. Warum ist das so?"

Außerdem verwies Frost in ihrer Instagram-Story auch wieder auf die Verknüpfung zwischen Anzeigen und dem redaktionellen Teil in Lifestyle-Medien, die selbst dem Verband Sozialer Wettbewerb angehören. "Es werden regelmäßig im redaktionellen Teil  Produkte empfohlen mit Preis, Link und Kundenhotline - und ein paar Seiten später taucht die Anzeige des gleichen Produkts auf", so die Bloggerin. "Da sieht man mal, wie unabhängig Medien sind".

Vreni Frost abgemahnt 3 Schwarzkopf

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Die Landesmedienanstalten, die sich ebenfalls rege an der Debatte um Kennzeichnungspflicht beteiligen, begrüßen die Entscheidung des Kammergerichts. "Die Entscheidung des Kammergerichts war von der Branche heiß ersehnt worden und zeigt: Das Warten hat sich gelohnt. Die werberechtlichen Anforderungen müssen für alle Mediengattungen, egal ob Print, Online, Fernsehen oder Radio, vergleichbar sein, auch wenn teilweise unterschiedliche Gesetze die Grundlage sind", so die DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten. "Unterschiedliche Maßstäbe schaden der Transparenz und irritieren die Verbraucher, weil sie den Werbebegriff verwässern."

Die Landesmedienanstalten mahnen und überwachen Influencer zwar selbst zu Transparenz. Sie vertreten aber ebenfalls die Meinung, dass Bild-Tags auf Instagram-Posts bei selbst erworbenen Produkten nicht unter die werberechtliche Kennzeichnungspflicht fallen, wenn keine Werbeabsicht besteht. bre

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