Digitalsteuer: US-Regierung prüft Maßnahmen gegen Frankreich

Ist Frankreichs Digitalsteuer ungerecht für US-Unternehmen wie Google, Amazon oder Facebook? Das glaubt US-Präsident Donald Trump und hat eine Untersuchung angeordnet. Am Ende könnten Maßnahmen wie etwa Strafzölle gegen Frankreich folgen.

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US-Präsident Donald Trump (l.), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (2018 in Washington): unfair und gegen US-Unternehmen gerichtet
US-Präsident Donald Trump (l.), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron (2018 in Washington): unfair und gegen US-Unternehmen gerichtet (Bild: Brendan Smialowski/AFP/Getty Images)

Die US-Regierung will gegen eine Digitalsteuer in Frankreich vorgehen. Sie hat den US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer angewiesen, die Auswirkungen dieser Steuer zu prüfen. Nachdem der französische Senat die Steuer am 11. Juli 2019 beschlossen hat - die Nationalversammlung hatte ihr bereits zugestimmt -, könnten die USA Maßnahmen dagegen ergreifen.

Frankreich will die großen Internetkonzerne besteuern. Sie sollen auf ihre in Frankreich erzielten Umsätze drei Prozent Steuern zahlen. Betroffen sind Unternehmen, die mit digitalen Geschäften, darunter auch Online-Werbung, weltweit einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und davon mindestens 25 Millionen Euro in Frankreich machen. Die Steuereinnahmen für den französischen Staat sollen rund 400 Millionen Euro im Jahr betragen.

Zwar sind davon auch einheimische Unternehmen betroffen, ebenso deutsche. Doch in erster Linie richtet sich die Steuer gegen die großen US-Konzerne. Nicht umsonst wird sie auch als "taxe Gafa" bezeichnet - Gafa steht für Google, Amazon, Facebook und Apple. Das kritisiert die US-Regierung unter Präsident Donald Trump.

Sie sei besorgt, dass die Digitalsteuer "in unfairer Weise gegen amerikanische Unternehmen gerichtet" sei, sagte Lighthizer. "Der Präsident hat angeordnet, dass wir die Auswirkungen dieses Gesetzes prüfen und ermitteln, ob es diskriminierend oder unangemessen ist und die Wirtschaft der Vereinigten Staaten belastet oder einschränkt."

Lighthizer hat ein Verfahren nach Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes aus dem Jahr 1974 eingeleitet. Er will nun prüfen, ob es sich bei der Digitalsteuer um eine unlautere Handelspraktik handelt. Falls er zu einem positiven Ergebnis kommt, könnte die US-Regierung Maßnahmen gegen Frankreich ergreifen. Das könnte eine Klage bei der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) gegen Frankreich sein. Das könnten aber auch Steuern für französische Unternehmen oder Strafzölle sein.

Lightizer betonte zudem, dass sich die US-Regierung weiter darum bemühe, mit anderen Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) ein multilaterales Steuerabkommen zu schließen. Das solle die Probleme lösen, die durch eine zunehmend digitalisierte Weltwirtschaft entstünden.

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