Steuertipp für Heimarbeit :
Das Homeoffice ist absetzbar

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Auch diese Frau arbeitet von zuhause aus.
Viele Menschen arbeiten wegen der Corona-Pandemie zu Hause. Unter bestimmten Bedingungen lassen sich die Kosten dafür von der Steuer absetzen und Geld sparen.

Die durch die Corona-Krise belasteten Arbeitnehmer können auf Steuervorteile hoffen. Erstens kann das Homeoffice die Steuerlast mindern, wenn die Betroffenen in einem Raum arbeiten, der nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. „Arbeitnehmer müssen dafür allerdings nachweisen, dass ihr Arbeitgeber das Arbeiten von Zuhause aus angeordnet hat“, sagte der Steuerrechtsexperte Matthias Hiller von der SRH Fernhochschule der Deutschen Presse-Agentur. „Nur wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, kann das häusliche Arbeitszimmer überhaupt steuerlich berücksichtigt werden, nicht jedoch, wenn ein Wechsel ins Homeoffice freigestellt wurde.“

Zweitens hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angekündigt, einen Bonus bis zu 1500 Euro steuerfrei zu stellen, den Arbeitnehmer für die erschwerten Bedingungen in der Corona-Krise erhalten. Der Deutsche Steuerberaterverband begrüßte diese Überlegung, warnte aber vor der Rechtsunsicherheit, die mit dem geplanten Verfahren verbunden wäre. „Etliche Arbeitnehmer setzen sich täglich der Gefahr aus, mit dem Corona-Virus infiziert zu werden. Und dennoch halten sie den Laden am Laufen“, sagte Präsident Harald Elster der F.A.Z. „Solches Engagement muss sich lohnen.“

Soforthilfen sind steuerpflichtig

Als inkonsequent bezeichnete er es, die Steuerbefreiungen für Boni über Verwaltungsanweisungen zu regeln. „Das wäre vor einem Finanzgericht nicht haltbar. Statt weitere Rechtsunsicherheiten zu schüren, sollte der Gesetzgeber Klarheit schaffen.“ Zudem wies Elster auf einen anderen Widerspruch hin: „Die Soforthilfen für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige sollen steuerpflichtig sein.“

Der Steuerfachmann Frank Hechtner von der TU Kaiserslautern zeigte Sympathie für die Idee eines zusätzlichen Anreizes des Arbeitnehmers, der von dem Arbeitgeber mitfinanziert wird. „Es bedarf allerdings einer gehörigen Portion Kreativität, um diese Regelung im Verwaltungswege umsetzen zu können“, sagte er der F.A.Z. Zweifelsohne wäre eine gesetzgeberische Maßnahme zusammen mit den letzten Sofortmaßnahmen die saubere Variante gewesen.