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Schatten des Zweifels: Kundenanwälte argwöhnen, dass es bei den Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht immer korrekt zugeht
Schatten des Zweifels: Kundenanwälte argwöhnen, dass es bei den Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung nicht immer korrekt zugeht
© Katharina Noemi Metschl
Um die Beiträge privater Krankenversicherer tobt ein heftiger Streit. Im Zentrum stehen Treuhänder, offiziell die Wahrer der Kundeninteressen. An ihrer Unabhängigkeit gibt es erhebliche Zweifel

Der Mann, der die Vorstände privater Krankenversicherer in stille Unruhe versetzt, könnte als einer von ihnen durchgehen: ein Jurist mit hoher Stirn, kleiner Brille und dunkelblauem Anzug. Doch er ist keiner von ihnen. Und genau das ist das Problem. Knut Pilz, promovierter Spezialist für Versicherungsrecht in Berlin, vertritt in diesem Streit die Gegenseite. Von seiner Kanzlei unweit des Ku’damms orchestriert er eine bundesweit einzigartige Klagewelle gegen Beitragserhöhungen.

Wer Pilz treffen will, braucht etwas Glück. Der Anwalt ist viel unterwegs. Koblenz, Darmstadt, ein Tag Zwischenstopp in der Kanzlei, dann geht es schon wieder los. Der Berliner hat diesen Rechtsstreit zu seiner Sache gemacht. Bundesweit hat er rund 100 Verfahren eingereicht, an vielen Gerichten von Kiel über Detmold bis München. Überall geht es um dasselbe: Pilz will beweisen, dass Axa und DKV vor Jahren zu Unrecht höhere Beiträge von ihren Kunden verlangt haben – und fordert das Geld zurück. Mal geht es um 1000, mal um 7000 Euro. Und bei den Klagen gegen die Kölner Marktriesen will er es nicht belassen: Auf seiner Liste stehen noch eine Handvoll weiterer Anbieter.

Acht Prozent stiegen 2017 die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Schnitt
Bafin

Mit seiner Attacke gegen die Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) trifft der Berliner den Nerv vieler Privatpatienten, die sich steigenden Prämien ausgeliefert fühlen – und im November, wenn wieder Post vom Versicherer droht, mit einem flauen Gefühl in den Briefkasten blicken. Schon 2017 stiegen die Beiträge durchschnittlich um üppige acht Prozent, teilweise waren es sogar 20 oder 40 Prozent. Auch die anstehende Erhöhungsrunde wird viele hart treffen, etwa bei Allianz, Barmenia, Münchener Verein oder Axa.

An Unzufriedenen, die sich wehren wollen oder müssen, herrscht also kein Mangel. Doch ein Wechsel des Versicherers lohnt sich für langjährige Kunden nicht, weil das Alterspolster verloren ist. Und Erste-Hilfe-Maßnahmen wie ein Tarifwechsel haben manche der Älteren ab 55 längst ausgeschöpft. Wohin dann mit dem Ärger?

Eine Klage verschafft vielleicht etwas Luft, sie eignet sich jedoch nicht für jeden. Es kommt laut Pilz auf die Gesellschaft an: „Es gibt Versicherer, da rate ich ab“, sagt er. Er greift Prämienerhöhungen zum Beispiel an, wenn er Zweifel an der Unabhängigkeit des Treuhänders sieht.

Treuhänder prüfen einseitige Vertragsänderungen durch private Krankenversicherer, die Juristen unter ihnen neue Versicherungskonditionen und Mathematiker jede Beitragserhöhung. Verweigern sie ihre Zustimmung, sind dem Versicherer die Hände gebunden. Laut Gesetz sollen Treuhänder ihre Arbeit sachkundig, unabhängig und allein im Interesse der Kunden verrichten. Doch ob diese Vorgabe immer erfüllt ist, daran hat Pilz Zweifel.

BGH muss entscheiden

Auf seine Strategie reagierte die Branche dickfellig wie gewohnt: nur ein Amtsgerichtsurteil, hieß es selbstgewiss, als Pilz 2016 zum ersten Mal gewann. Nicht relevant. Inzwischen sind Unternehmen jedoch alarmiert, denn im Sommer hat Pilz in Potsdam auch in zweiter Instanz gesiegt – und setzt die Branche nun unter Rechtfertigungsdruck. Nach Ansicht des Landgerichts Potsdam war der damalige unabhängige Treuhänder der Axa, der Beitragserhöhungen zustimmen muss, nicht unabhängig – oder mit den Worten der Richter, „die Unabhängigkeit des Treuhänders K.“ war „nicht gewahrt“.

Das Urteil ist ein Paukenschlag für Aufseher, Unternehmen und Kunden. Würde es rechtskräftig, wären Beitragserhöhungen der Axa der Jahre 2012 und 2013 unwirksam. In diesem Fall müsste das Unternehmen nicht nur dem Kläger zu viel gezahlte Beiträge von 1071 Euro zuzüglich Zinsen erstatten, sondern 800.000 weitere Kunden könnten sich ebenfalls darauf berufen. Der Schaden ginge in die Millionen. Die Axa legte denn auch Revision ein. Sie bleibt dabei: Man habe keinen Fehler begangen, ihr Treuhänder sei gemäß dem Gesetz unabhängig gewesen.

Nun liegt der Fall mit dem Aktenzeichen IV ZR 255/17 beim Bundesgerichtshof (BGH). Deutschlands höchstes Zivilgericht soll jetzt die Grundsatzfrage klären, wie man die Unabhängigkeit eines Treuhänders eigentlich misst.

Seither schließen die Branche und die Bafin eilig die Reihen. Schließlich lief es seit 1994 doch irgendwie. Damals wurde die Institution des Treuhänders gesetzlich eingeführt, um einseitige Vertragsänderungen der Versicherer von einem unabhängigen Dritten prüfen zu lassen. Seither kontrolliert etwa ein Mathematiker jede Beitragserhöhung im Interesse der Versicherten – als Vertreter der Kunden, wohlgemerkt.

Zu den Merkwürdigkeiten in der Versicherungswelt gehört allerdings, dass die Krankenversicherer diese Fachleute – also die Gutachter für die Kundenseite – selbst aussuchen dürfen und auch bezahlen. Die Aufsichtsbehörde Bafin prüft lediglich formal und hat ein begrenztes Vetorecht. Mangels einer entsprechenden Statistik kann sie aber nicht sagen, wie oft sie es bisher nutzte.

Noch interessanter ist: Was von außen betrachtet wie eine widersinnige Konstruktion wirkt – der Prüfling bestellt und bezahlt seinen Prüfer –, halten in der Branche alle für völlig normal – die Bafin, die Unternehmen und auch die Vereinigung unabhängiger Treuhänder selbst. So ist nun einmal das Gesetz. Man hat sich miteinander arrangiert.

Branche wiegelt ab

Die Abwehrreflexe der Branche ließen nicht lange auf sich warten, nachdem das Amtsgericht Potsdam befand, der damalige (und inzwischen verstorbene) Axa-Treuhänder könne wegen zu hoher Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht mehr als unabhängig gelten. Der PKV-Verband gab sogleich ein Rechtsgutachten zum Thema in Auftrag. Es plädiert im Ergebnis dafür, die Unabhängigkeit des Treuhänders erst gar nicht von Zivilgerichten überprüfen zu lassen. Das könne die Bafin erledigen.

Für die Kunden ist jedoch entscheidend, dass sie sich bei Prämienerhöhungen vor Gericht vergewissern können, ob ihr Treuhänder unabhängig war. „Wie sollen die Versicherungsnehmer denn sonst überprüfen können, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist?“, fragt Rechtsanwalt Joachim Bluhm aus Hamburg, der sich schon seit Jahren mit dem Thema beschäftigt.

Ein „effektiver Rechtsschutz“ bei Beitragserhöhungen stehe den Kunden zu, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1999 entschieden. Das gelte „umso mehr, als der Treuhänder allein durch das Versicherungsunternehmen bestellt wird und dieser der Aufsichtsbehörde weder auskunfts- noch berichtspflichtig ist“. Ihre geheimen Berechnungsgrundlagen müssen die Versicherer gegenüber Kunden nicht offenlegen, sehr wohl aber vor Gericht.

Solche Klagen möchte die Branche natürlich vermeiden. Sie wirft Anwalt Pilz vor, aus der Frage um die Unabhängigkeit des Treuhänders ein Geschäftsmodell gemacht zu haben. „Ja, wir verdienen mit unserer Arbeit Geld“, sagt Pilz. Wegen des hohen Aufwands funktioniere das aber nur, wenn es viele Fälle gebe. Allein die Akten aus der ersten Instanz füllen inzwischen drei Leitz-Ordner.

krankenversicherer

Welche Anforderungen an die Unabhängigkeit des Treuhänders zu stellen sind, darüber sagt das Gesetz selbst wenig – nur ein paar grobe Vorgaben gibt es. Demnach darf der Sachwalter des Kunden nicht beim gleichen Versicherer oder bei mit ihm verbundenen Unternehmen beschäftigt sein und auch sonst keine Ansprüche gegen diese haben – etwa aus der betrieblichen Altersvorsorge. Viel mehr ist es nicht.

Wie kann das sein? Der Gesetzgeber habe sich damals aus der Verantwortung gestohlen und die Bafin nichts weiter geregelt, antwortet einer, der dabei war.

In den 23 Jahren seit 1994 bildeten sich im Dreiecksverhältnis zwischen Aufsicht, Unternehmen und Treuhändern allerdings Gepflogenheiten heraus – in geschlossener Gesellschaft. „Die Branche versteht den Treuhänder nicht als Vertreter der Kunden, sondern als einen der ihren“, kritisiert Anwalt Bluhm.

Zu den Usancen gehört es beispielsweise, dass es für mehr als 40 private Krankenversicherer in Deutschland überhaupt nur 14 mathematische Treuhänder gibt, die Beitragsanhebungen prüfen. Gut die Hälfte sind Pensionäre, die früher bei einem Versicherer gearbeitet haben.

Der Vorsitzende der Treuhändervereinigung, Heinz-Werner Richter, war früher Vorstand bei der Barmenia. Er hält das für einen Vorteil: „Ich weiß, wie so ein Unternehmen tickt, und kann die Interessen der Versichertengemeinschaft umso besser vertreten.“

Auch die Aufsichtsbehörde sieht keinen Handlungsbedarf. Es gebe keinen Grund, den Treuhänder einem Generalverdacht auszusetzen, wenn dieser „einen Großteil seiner Einkünfte aus der Tätigkeit für einen Krankenversicherer bezieht“, heißt es in einer Analyse der Bafin. Außerdem werde seine Unabhängigkeit vor dem Amtsantritt überprüft – ob das genügt, darüber gehen die Meinungen allerdings weit auseinander.

Im Fall der Axa listeten die Potsdamer Richter gleich eine ganze Reihe von Verflechtungen auf. So prüfte ihr damaliger Treuhänder alle Beitragserhöhungen über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren. Das nähre die Befürchtung, dass sich eine Verbundenheit entwickelt habe, so die Richter. Zudem erhielt er mehrere Jahre eine Vergütung, die oft rund die Hälfte seiner gesamten Einkünfte ausmachte – von 2010 bis 2013 waren es jährlich zwischen 106.000 und 149.000 Euro. Und zu guter Letzt bezog er auch noch Ruhegeld von einem mit der Axa verbundenen Unternehmen.

Diese Gesamtschau reichte den Richtern: nicht unabhängig.

Sehr langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen Treuhändern und Unternehmen sind in der Branche laut Insidern die Regel. Man kennt sich und die Tarife des Unternehmens, das erleichtert den Experten die Arbeit. Zudem verlängern sich ihre Verträge für gewöhnlich von Jahr zu Jahr. Aus Sicht der Kunden ist so viel Nähe jedoch nicht überzeugend.

Auch an Transparenz gegenüber den Versicherten, um deren Interessen es schließlich geht, hapert es. Die meisten der knapp neun Millionen Privatpatienten werden noch nicht einmal wissen, dass es einen Treuhänder gibt. Diese Institution sei eine „Dunkelnorm“, die außer ein paar Eingeweihten niemand kennt, urteilt ein Branchenjurist.

Die Bafin hält sich raus

Tatsächlich werden die Namen der Treuhänder in kaum einem Geschäftsbericht ausgewiesen. Die Unternehmen müssen ihn nirgends angeben, nur auf konkrete Anfrage müssen sie Auskunft erteilen. Manche Versicherer halten den Namen so lange zurück wie möglich, wie Urteile belegen. Es geht aber auch anders: Die Allianz gibt etwa an, den Treuhänder in jedem Kundenbrief zur Beitragsanpassung namentlich zu nennen.

Nur wenn es Ärger wegen steigender Beiträge gibt, verweisen die Versicherer gern auf den Treuhänder – als Rechtfertigung, dass ein unabhängiger Dritter doch vorschriftsmäßig alles geprüft hat.

Vielen Kunden verursacht das Unbehagen. Ein Arzt aus dem Badischen wandte sich per Leserbrief an Capital und forderte mehr Klarheit, wer hinter den „unabhängigen Treuhändern, die regelmäßig die enormen Prämienerhöhungen gutheißen, steckt und wer diese bezahlt“.

Dass es mit den treuen Prüfern Probleme geben könnte, hätte der Bafin auch früher auffallen können. In den Jahrbüchern der Behörde finden sich dafür etliche Hinweise. 2002 beanstandete sie, dass ein Treuhänder dem Versicherer rückwirkend die Zustimmung zur Prämienerhöhung erteilte. Zwei Jahre später rief man vier Versicherer zur Ordnung, die vorsorglich Klauseln zulasten ihrer Kunden geändert hatten, weil sie Kostensteigerungen befürchteten – mit dem Plazet ihrer Treuhänder. Und in einem Schreiben von 2006 monierten Aufseher eine unfaire Verteilung von Mitteln, auf die Treuhänder ebenfalls zu achten hatten.

In einem besonders krassen Fall fiel den Aufsehern bei einer Prüfung auf, dass ein juristischer Treuhänder dasselbe Unternehmen nebenbei auch noch rechtlich beriet. Es bestehe die Gefahr, monierten die Beamten, dass der Mann erst Vertragsänderungen initiiere und diese „schließlich auf ihre Angemessenheit“ überprüfe.

„Die Vorstellung des Gesetzgebers, dass der Treuhänder die Partei der Kunden vertrete, wird in der Praxis nicht gelebt“, sagt Bluhm. Ähnlich sieht es sein Anwaltskollege Pilz: Die Treuhänder seien stark „im Denken der Unternehmen verhaftet“.

Um das Problem zu entschärfen, schlägt der einstige Treuhänder Jürgen Bosche in einem Fachaufsatz vor, die Mandate auf fünf bis maximal acht Jahre zu begrenzen. Das diene der Qualitätssicherung, denn nach dieser Frist stelle sich „immer eine gewisse Betriebsblindheit ein“.

Die Kunden der Axa dürften jedoch zunächst gespannt nach Karlsruhe blicken, wo der Bundesgerichtshof in einigen Monaten entscheiden wird. Praktische Erfahrungen darf man bei den Richtern voraussetzen: Als Beamte sind sie vermutlich privat versichert.

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