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Deutschland Covid-19

So lockert Ihr Bundesland nun die Coronavirus-Beschränkungen

Redakteurin Nachrichten & Gesellschaft
Europa feiert ersehnte Lockerungen der Corona-Restriktionen

Das öffentliche Leben kommt in Europa nach wochenlangen Corona-Restriktionen allmählich in Gang. Die erste Lockerung der Ausgangssperre für Freizeitaktivitäten nach 48 Tagen hat im Corona-Hotspot Spanien für Partystimmung und volle Straßen gesorgt.

Quelle: WELT/Sebastian Honekamp

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Noch in dieser Woche beraten Bund und Länder über die nächsten Schritte in der Corona-Krise. Doch einige Bundesländer preschen schon jetzt vor und treffen eigene Entscheidungen. Lesen Sie hier im Überblick, wo was erlaubt ist.

Lockerungen der Corona-Beschränkungen sind aus Sicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nötig, können aber nur entsprechend dem Infektionsgeschehen erfolgen.

„Es gibt einen großen Auftrag, das ist der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen, die hier leben“, sagte er am Sonntagabend in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. Gleichzeitig müsste das gesellschaftliche Leben wieder in Gang gebracht werden, müssten Arbeitsplätze gesichert und die Konjunktur angekurbelt werden, so der CSU-Politiker.

Mit Blick auf die nächste Bund-Länder-Beratung sagte er: „Wir werden am Mittwoch – die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten – über den gesamten Sport reden, nicht nur über die (Fußball-)Bundesliga, sondern auch über den Breitensport. Wir werden reden über die Schulen. Wir werden natürlich auch über die Gastronomie reden. Und ich möchte, dass wir im Lichte der Infektionsentwicklung Stück für Stück zu mehr Lockerung kommen.“

Konkrete Lockerungen gibt es in vielen deutschen Bundesländern aber schon seit dem 4. Mai. WELT dokumentiert die Einzelentscheidungen.

Baden-Württemberg

Am Montag dürfen in Baden-Württemberg weitere Geschäfte öffnen, die Beschränkung auf Läden bis 800 Quadratmeter entfällt. Pro 20 Quadratmeter darf sich aber nur rechnerisch je ein Kunde im Laden aufhalten, Abstände von mindestens 1,50 Meter sind zudem einzuhalten. Friseure und Fußpfleger dürfen ebenfalls ihre Dienste anbieten. Gottesdienste finden wieder statt. Museen, Tierparks, Zoos und Spielplätze werden geöffnet.

Ebenfalls seit dem 4. Mai kehren hier rund 330.000 Schüler in die Klassenzimmer zurück. Dabei handelt es sich zunächst um die Schüler, die in diesem oder im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Der Unterricht soll unter strengen Abstands- und Hygieneregeln stattfinden, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu vermeiden. Eine Maskenpflicht wie in Bussen, Bahnen und Läden soll im Unterricht aber nicht gelten. Im nächsten Schritt sollen dann die Viertklässler wieder an die Schulen zurückkommen.

Ziel des Kultusministeriums ist es, dass alle 1,5 Millionen Schüler im Südwesten in diesem Schuljahr zumindest noch zeitweise Präsenzunterricht erhalten. Kindergärten und Universitäten bleiben weiterhin geschlossen.

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Bayern

Für Bayern bedeutet die neue Woche vor allem eine Rückkehr des religiösen Lebens: Kirchen dürfen seit Montag wieder Gottesdienste mit Besuchern feiern. Muslime hingegen müssen noch bis zum Wochenende warten. Zur Minimierung des Ansteckungsrisikos werden Gottesdienste in Moscheen erst ab dem 9. Mai durchgeführt. Ebenfalls erlaubt sind fortan Versammlungen im Freien mit bis zu 50 Personen. An der Geschäftsfront dürfen nun auch Friseure ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Alle übrigen Regelungen (Ausgangsbeschränkungen, 800-Quadratmeter-Regel für Geschäfte, Besuchsverbote, Betriebsverbote, Maskenpflicht beim Einkauf sowie im ÖPNV) bleiben bis mindestens 10. Mai bestehen. Bereits seit dem 27. April sind die Schulen für Abschlussklassen wieder geöffnet.

Berlin

Seit dem 4. Mai sind auch in Berlin Versammlungen und Zusammenkünfte „religiöser oder kultischer Natur“ unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nicht mehr als 50 Personen dürfen unter Einhaltung von Mindestabständen von 1,5 Metern daran teilnehmen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Nahverkehr und in Geschäften vorgeschrieben.

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Friseure dürfen seit dem 4. Mai wieder öffnen, ebenso Museen, Gedenkstätten und Galerien. Spielplätze sind bereits wieder offen. Seit dem 27. April sind Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen zurück im Unterricht. Seit 4. Mai dann auch die Jahrgangsstufe 6 an den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen, die Jahrgangsstufen 9 und 12 an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien. Die Abschlussjahrgänge der Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachschulen kommen zu diesem Termin ebenfalls zur Prüfungsvorbereitung zurück in den Unterricht.

Brandenburg

Neu seit dem 4. Mai ist in Brandenburg, dass Gottesdienste und Versammlungen wieder stattfinden dürfen, mit nicht mehr als 50 oder 20 Teilnehmern (Versammlungen) und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen. In Geschäften (bis 800 Quadratmetern) und im Nahverkehr sind Mund- und Nasenschutz Pflicht. Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können ebenfalls wieder besucht werden.

Die Quarantäneverordnung gilt bis zum 8. Mai. Anschließend wird erwogen, dass auch Spielplätze wieder öffnen. Kindergärten bieten weiterhin nur Notbetreuung an. Schulen unterrichten bereits seit dem 27. April wieder die zehnten Klassen an Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen. Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, bieten die Schulen seit dem 4. Mai ein pädagogisches Präsenzangebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) an, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene eingehalten werden können.

Bremen

Bremen wird Medienberichten zufolge erst in dieser Woche über weitere Lockerungen beraten. Denkbar sei die Erlaubnis von Gottesdiensten, die Wiedereröffnung von Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und Zoos sowie Spielplätzen. Wieder eröffnet ist seit Montag immerhin bereits die Stadtbibliothek. Seit dem 4. Mai soll auch der reguläre Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen werden, beginnend mit Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgängen. Geschäfte bis 800 Quadratmeter sind bereits wieder offen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist dort sowie im Nahverkehr vorgeschrieben. Eine Öffnung von Friseurbetrieben ab Anfang Mai steht in Aussicht, sofern dort die Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz eingehalten werden, heißt es auf der Website des Senats.

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Hamburg

Am 6. Mai will der Senat weitere Lockerungen besprechen. Ein Thema ist die Wiederzulassung von Gottesdiensten. Der Senat muss auch darüber hinaus festlegen, wie er die Vereinbarungen von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche konkret umsetzen will. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat bisher einen zurückhaltenden Kurs verfolgt. Bisher hält man sich an die Vorgaben des Bundes. Demnach dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen, auch in Einkaufszentren dürfen die Läden wieder öffnen.

Am Montag haben die Schulen in Hamburg für weitere Klassen geöffnet. In den Läden herrscht Maskenpflicht, ebenso im Nahverkehr. Neu wird seit dieser Woche die Schulpflicht ausgelegt: Mädchen und Jungen der 4. Klassen können nun wieder an den Grundschulen am Unterricht teilnehmen. Auch die Klassenstufen 6 und 11 der Gymnasien sowie die Klassenstufe 12 der Stadtteilschulen durften am Montag zurückkehren. Für Schüler der Abschlussklassen hatte bereits Anfang vergangener Woche die Schule nach wochenlangem Fernunterricht wieder begonnen.

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Hessen

In Hessen werden die Corona-Regeln seit dem 4. Mai weiter gelockert. Nach wochenlanger Zwangspause dürfen Museen, Zoos, Spielplätze und Friseursalons unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet werden. Zudem sind nicht zwingend notwendige medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen wieder erlaubt. 25 Prozent der Intensivbetten sind aber weiter für Covid-19-Patienten vorzuhalten. Auch die strikten Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime werden ein wenig gelockert. Bereits seit dem 1. Mai waren Gottesdienste und Trauerfeiern wieder erlaubt. Für Museen und Freizeiteinrichtungen gibt es noch keine konkreten Termine. Kitas bleiben noch bis zum 10. Mai geschlossen. Bereits seit dem 27. April werden die Abschlussklassen in den Schulen (ab Klasse 10) wieder unterrichtet. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für den Nahverkehr und Geschäfte vorgeschrieben.

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Mecklenburg-Vorpommern

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Restaurants und Gaststätten dürfen in Mecklenburg-Vorpommern von Samstag an wieder öffnen. Das teilten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) am Montagabend in Schwerin mit. Bereits am 18. Mai sollen dann Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen wieder einheimische Gäste beherbergen können.

Pünktlich zu den Pfingstferien sollen auch auswärtige deutsche Touristen voraussichtlich vom 25. Mai an wieder in Mecklenburg-Vorpommern übernachten dürfen. Laut Glawe sollen 60 Prozent der Bettenkapazitäten freigegeben werden

Niedersachsen

Friseurbesuch, Toben auf dem Spielplatz und der Gang zum Gottesdienst: Auch Niedersachsen lockert seit 4. Mai einige Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung.

Friseursalons etwa dürfen diesen Montag wieder öffnen. Zwischen den Kunden muss dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet sein. Die Friseurinnen und Friseure sind verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und sich nach jedem Haarschnitt die Hände zu desinfizieren. Außerdem müssen die Salons die Kontaktdaten ihrer Kunden drei Wochen aufbewahren. So sollen etwaige Infektionsketten nachvollziehbar sein.

Rund 70.000 Viertklässlerinnen und Viertklässler gehen seit Montag wieder in die Schule. Bisher waren Abiturienten und Prüflinge der 10. Klassen zurückgekehrt. Ab Mittwoch, 6. Mai, können die Spielplätze in Niedersachsen unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Museen und Zoos.

Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ebenfalls ab Mitte der Woche unter Auflagen wieder erlaubt. Der Zugang zu den Gottesdiensten soll der Staatskanzlei zufolge je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden. Auch müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern stets gewährleistet sein.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte derweil schon die nächsten Erleichterungen an: Am 11. Mai sollen Restaurants und Gaststätten, am 25. Mai Hotels wiedereröffnen.

Nordrhein-Westfalen

Am Montag, dem 4. Mai, traf in dem Bundesland eine neue Schutzverordnung in Kraft. Sie erlaubt die Wiedereröffnung von Museen, Zoos und Volkshochschulen. Ebenfalls wieder offen sind Friseure. Weiterhin geschlossen bleiben Sportanlagen und Fitnessstudios. Spielplätze werden ab Donnerstag geöffnet. Geschäfte sind bereits ab dem 27. April bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder geschäftsfähig. Alle bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin, darunter auch die Maskenpflicht für Nahverkehr und Geschäfte. Sie wird sogar noch erweitert, sie gilt seit dem 4. Mai auch in den wiedereröffneten Museen, Tierparks und Galerien.

Druck macht Nordrhein-Westfalen bei der Frage der Kita-Öffnungen. Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) schließt einen Alleingang seines Bundeslandes nicht aus, sollte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am kommenden Mittwoch im Gespräch mit den Ministerpräsidenten keine entsprechende Linie beschließen.

Zwar sei davon auszugehen, dass am 6. Mai eine bundesweite Entscheidung zur Öffnung von Kindergärten in Corona-Zeiten gefällt werde, „aber wird wir werden uns sicher nicht noch einmal eine Woche vertrösten lassen“, sagte Stamp. Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will zudem Besuche in Pflegeheimen in der Corona-Krise wieder erlauben. Wann das der Fall sein wird, ist allerdings noch unklar.

Rheinland-Pfalz

Es darf wieder frisiert, noch mehr geshoppt und auch in Klassenräumen gelernt werden: Seit 4. Mai gibt es Lockerungen der Corona-Vorschriften in Rheinland-Pfalz. So dürfen beispielsweise die Friseursalons im Land unter strengen Auflagen wieder öffnen. Auch für den Einzelhandel greifen weitere Erleichterungen: Läden können wieder unabhängig von ihrem Sortiment und ihrer Verkaufsfläche aufmachen.

Bereits am Sonntag konnten in dem Bundesland Gottesdienste wieder stattfinden. Für Museen und Galerien steht der 11. Mai als Öffnungstermin fest. Spielplätze und auch lokale Sportanlagen können nach der jeweiligen Entscheidung der Kommunen wieder benutzt werden.

Am Montagmorgen werden zudem wieder deutlich mehr Schüler unterwegs sein. Und zwar rund 130.000 Schülerinnen und Schüler im Land, darunter vierte Grundschulklassen, die Realschulen plus, die Integrierten Gesamtschulen und die Gymnasien. Bei den weiterführenden Schulen sind dies im Wesentlichen die Jugendlichen ab der neunten, zehnten oder elften Klasse.

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Saarland

Nach sieben Wochen Schulschließung begann am 4. Mai im Saarland für einen Teil der Schüler wieder der Unterricht. Los geht es für rund 26.000 Kinder und Jugendliche, die eine Abschlussprüfung ablegen oder im nächsten Schuljahr an eine weiterführende Schule wechseln, wie das Bildungsministerium in Saarbrücken mitteilte.

Dazu zählen Viertklässler an Grundschulen, Schüler der neunten und zehnten Klassen an Gemeinschaftsschulen und Förderschulen, Berufsschüler und Abiturienten. Der Schulstart geht in der Corona-Pandemie mit strengen Hygieneauflagen einher.

Weiterhin erlaubt das Saarland seit Montag beispielsweise private Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts. Bereits seit dem Sonntag sind Gottesdienste wieder erlaubt. Auch Moscheen und Synagogen dürfen bei begrenzter Teilnehmerzahl und mit Abstandsregeln wieder öffnen.

Aufsperren dürfen auch alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe, aber unter Beachtung der Hygienevorschriften. Die 800-Quadratmeter-Regel entfällt. Ebenfalls wieder öffnen dürfen Museen, Friseure, Kosmetikstudios, Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios. Auch Zoos, Tierparks und Spielplätze dürfen wieder betreten werden.

Sachsen

In Sachsen dürfen knapp 4000 Friseurbetriebe seit Montag wieder öffnen, ebenso Kosmetiksalons, Museen, Bibliotheken, Zoos und Spielplätze. Auch Sportvereine dürfen seit dem 4. Mai ihre Außenanlagen wieder nutzen.

Alle müssen allerdings strenge Hygiene- und Schutzauflagen erfüllen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Außerdem sind Einrichtungen des Kinderschutzes und der Jugendhilfe nicht länger geschlossen. Ab Mittwoch dürfen dann auch wieder mehr Jungen und Mädchen an ihre Schulen zurückkehren: Das gilt zunächst für Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen. In Grund- und Förderschulen darf die Klassenstufe 4 zurück.

Bei Kontakten gibt es eine Neuerung: Ab Montag darf man sich in Sachsen mit Menschen aus dem eigenen Haushalt, dem Partner oder der Partnerin sowie mit einem weiteren Menschen und dessen Partner oder Partnerin draußen treffen. Davor war es nur erlaubt, sich mit den Leuten aus dem Haushalt oder einer weiteren Person zu treffen. Eine Familie oder Wohngemeinschaft darf also draußen ein Paar treffen. Zu anderen Menschen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Die Menschen sind weiter aufgefordert, auf Besuche von Verwandten zu verzichten. Seit Montag sind zudem bis zu 50 Menschen bei Versammlungen im Freien erlaubt.

Lockerungen gibt es auch beim Einkaufen: Größere Ladengeschäfte dürfen öffnen, wenn sie ihre Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter begrenzen. Auch Möbelhäuser können – unabhängig von ihrer Größe – wieder öffnen. Einkaufszentren müssen vor der Öffnung Konzepte vorlegen und mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind weiterhin im Nahverkehr sowie in Geschäften vorgeschrieben.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt bringt die neue Woche ein ganzes Bündel an Lockerungen. Mit Beginn des Montags dürfen bis zu fünf Menschen zusammenkommen, die nicht alle in einem Haushalt leben, wie es in der neu in Kraft tretenden Eindämmungsverordnung heißt. Bisher durften sich maximal zwei Menschen treffen, die sich keine Wohnung teilen und nicht direkt miteinander verwandt sind. Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, das diese Ausweitung zulässt. Die deutliche Aufweichung wurde von anderen Bundesländern wie etwa Berlin denn auch kritisiert. Hintergrund sind die vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen im Land, wie Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte.

Zudem dürfen Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons unter Hygieneauflagen öffnen. Geschäfte dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche und Branche wieder Kunden einlassen, wenn sie die Zahl der Menschen im Geschäft abhängig von der Fläche begrenzen. An den Schulen starten die Abiturprüfungen. Zudem öffnen erstmals die Grundschulen und unterrichten die Viertklässler. An den weiterführenden Schulen werden die Jugendlichen erwartet, die im kommenden Jahr Prüfungen schreiben. Alleinerziehende dürfen ihre Kinder landesweit in die Kitas bringen.

Auch bei der Freizeitgestaltung bieten sich mehr Möglichkeiten: Nach Zoos und Botanischen Gärten dürfen auch Museen, Bibliotheken und Gedenkstätten wieder öffnen. Vereinssport ist im Freien erlaubt, wenn Kontakt ausgeschlossen werden kann und nicht mehr als fünf Menschen auf einmal trainieren. Zudem dürfen Volkshochschulen und Musikschulen für Einzelunterricht oder Gruppen bis zu fünf Menschen öffnen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es seit Montag weitere Lockerungen. So dürfen Spielplätze, Museen und Friseurläden wieder öffnen. Zweitwohnungen sind wieder zugänglich für ihre Besitzer. Auch Außenanlagen botanischer Parks und Sportboothäfen können genutzt werden. Dauercamping und Gottesdienste sind ebenfalls wieder möglich. Auch Alten- und Pflegeheime dürfen unter strengen Vorkehrungen wieder Besuche erlauben. Für alle Maßnahmen gelten strikte Abstands- und Hygienevorgaben, die zum Teil noch geregelt werden müssen. An den Hochschulen dürfen zudem wieder Praxisveranstaltungen stattfinden, die für den Lehrbetrieb notwendig sind. Unter strengen Vorkehrungen können Alten- und Pflegeheime einzelne Besucher für maximal zwei Stunden zulassen.

Im Freien dürfen wieder sogenannte kontaktarme Sportarten betrieben werden. Für einzelne Freizeitaktivitäten sind auch Einreisen in das Land wieder gestattet.

Thüringen

Haareschneiden, Beautybehandlungen, Ergotherapie: Für mehrere Dienstleistungsbranchen in Thüringen ist die wochenlange Zwangspause wegen der Corona-Pandemie vorbei. Seit Montag sind unter anderem Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger wieder für ihre Kunden da, ebenso wie Ergo- und Physiotherapeuten mit Behandlungen ohne ärztliche Anordnung. Die von der Landesregierung beschlossenen und am Wochenende in eine Verordnung gegossenen Lockerungen betreffen auch den Einzelhandel. Unter Einhaltung von Abstandsregelungen und Hygienestandards können jetzt auch größere Geschäfte wie Möbelhäuser wieder öffnen.

Mit der Kontaktbeschränkung, wonach sich Mitglieder eines Haushalts nur gemeinsam mit maximal einer anderen Person treffen können, müssen die Thüringer hingegen noch mindestens bis 25. Mai leben.

Gottesdienste und Demonstrationen sind in dem Bundesland bereits seit dem 23. April erlaubt, bis zu 30 Teilnehmer sind in geschlossenen Räumen und bis zu 50 unter freiem Himmel gestattet. Zoos, Botanische Gärten, Museen und Galerien sind bereits seit dem 27. April wieder offen.

Zudem beginnt am 4. Mai das Frühjahrssemester an den Universitäten und Fachhochschulen, allerdings ohne volle Hörsäle oder Seminarräume. Die Lehrveranstaltungen sind komplett digital. Hingegen endet für einen Teil der Schüler in Thüringen das Lernen zu Hause mit Computer, Telefon und Arbeitsblättern. Schüler, die in diesem Jahr einen Haupt- oder Realabschluss erwerben wollen oder die besondere Leistungsfeststellung in der 10. Klasse am Gymnasium absolvieren, kehren ebenfalls wieder in die Schulen zurück.

mit dpa

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