Mehr als 180 Menschen verloren allein in Deutschland ihr Leben, als Mitte Juli eine Hochwasserkatastrophe weite Teile West- und Mitteleuropas heimsuchte, der entstandene Schaden für die Privatversicherer wird vom Rückversicherer Swiss Re auf mittlerweile 12 Milliarden Euro geschätzt. Doch die Menschen müssen nicht nur mit den direkten Folgeschäden kämpfen. Wie das „Handelsblatt“ aktuell berichtet, haben Unternehmen, die in den betroffenen Regionen Nordrhein-Westfalens und in Rheinland-Pfalz beheimatet sind, mittlerweile Probleme, Versicherungsschutz gegen Hochwasser-Gefahren zu finden.

Anzeige

Laut „Handelsblatt“ sei eine Reihe von Unternehmen an den Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK) herangetreten, weil sie sich in den betroffenen Hochwasser-Regionen nicht mehr versichern könnten. Das könne zum Beispiel dazu führen, dass sie keine Bankkredite mehr erhalten - oder nur noch zu deutlich schlechteren Konditionen. Damit muss sich die Versicherungsbranche nicht nur erneut den Vorwurf gefallen lassen, Menschen in Not in Stich zu lassen: ähnliche Vorwürfe wurden schon in der Debatte um verweigerte Betriebsschließungs-Zahlungen nach den Covid-Lockdowns laut. Es stellt sich auch die Frage, ob bestimmte Risiken künftig überhaupt nicht mehr versicherbar sind.

Risiken nicht mehr versicherbar?

„Die Entwicklung des Covid-19-Virus und die Flutschäden haben uns in erschreckender Weise gezeigt, dass in unserer globalisierten und vernetzten Welt systemische Risiken jederzeit einen schweren Schaden für die deutsche Wirtschaft herbeiführen können“, zitiert das „Handelsblatt“ aus einem Schreiben des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW). Es bestehe zunehmend die Gefahr, dass immer mehr Unternehmen ihre Bauten und Anlagen nicht mehr versichern können und in der Folge Probleme mit Ihrer Finanzierung erhalten könnten.

Das lässt erneut den Ruf nach einer Pflichtversicherung für Elementarschäden laut werden: auch mit Blick auf Gewerbeversicherungen. Laut „Handelsblatt“ soll eine solche Pflichtversicherung auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. November in Berlin debattiert werden: eine entsprechende Beschlusslage liege vor. Dabei soll es auch um die Situation der Unternehmen in den betroffenen Regionen gehen. Elementar-Pflichtversicherungen existieren zum Beispiel in Frankreich und einigen Kantonen der Schweiz, wo man mit den Policen gute Erfahrungen gemacht hat. Die Idee: Wenn das Versichertenkollektiv aus Menschen in bedrohten und weniger bedrohten Regionen besteht, könnte das die Beiträge für Risikogebiete abfedern.

GDV schlägt Opt-out-Modell vor

Die Versicherungswirtschaft hat sich lange gegen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung gewehrt. Die Sorge: Ein solcher Schutz könne Fehlanreize setzen, dass die Menschen in Hochwasser-Risikozonen bauen und leben: Hier brauche es stattdessen mehr Prävention und striktere Bauvorschriften, damit sich die Menschen erst gar nicht in gefährdeten Regionen niederließen. Eine Pflichtversicherung sei ein Freibrief, um weiter in überschwemmungsgefährdeten Gebieten zu bauen, hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu bedenken gegeben.

Doch der Klimawandel stellt die Branche vor das Problem, dass nun auch Regionen von Fluten betroffen sind, die zuvor nicht von derartigen Unwettern heimgesucht worden, und sich Unwetterereignisse vermehrt ereignen. Der GDV selbst warnt, dass zum Beispiel Starkregen bundesweit auftreten und verheerende Schäden anrichten könne. Deshalb setzt auch bei den Versicherern ein Umdenken um: Der GDV hat Anfang des Monats ein Opt-out-Modell für Elementarschäden vorgeschlagen.

Anzeige

Die Idee: Wohngebäude-Policen werden nur noch mit integriertem Elementarschutz angeboten, unabhängig von der Gefährdungslage. Dann könne jeder Hauseigentümer selbst entscheiden, ob er diesen Baustein beibehalte - oder aktiv abwähle. Allerdings wäre damit nicht das Problem exorbitant hoher Prämien in Überschwemmungszonen gelöst, da der Verband darauf besteht, dass die Versicherer die Beiträge risikoadäquat kalkulieren dürfen. Folglich werden in diesem Modell die Prämien nicht auf mehreren Schultern verteilt. Auch drängt die Branche darauf, in Überschwemmungsgebieten errichtete Neubauten nur noch unter vollständigem Ausschluss der Gefahren Überschwemmung, Starkregen und Rückstau in Deckung zu nehmen.

Anzeige