Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform der Arbeitslosenversicherung verabschiedet. Wichtigste Neuregelung: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird per Gesetz dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte gesenkt. Um weitere 0,1 Prozentpunkte sollen die Beiträge befristet bis Ende 2022 sinken. Das berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer heutigen Pressemeldung. Federführend für die angestrebten Korrekturen ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

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Niedrigere Beiträge - und leichterer Zugang

Ab 1. Januar 2019 liegt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag somit bei 2,5 Prozent des Bruttolohnes statt - wie bisher - bei 3,0 Prozent. Nach Berechnungen der Bundesregierung sollen die Beitragszahler damit um rund 6 Milliarden Euro entlastet werden. Über die Höhe der Senkung hatte es zuletzt in der Koalition Streit gegeben. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte 0,6 Punkte gefordert, SPD-Minister Heil zuletzt 0,4 Punkte für ausreichend befunden. Nun konnte eine Einigung erzielt werden.

Erleichtert werden soll auch der Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Künftig können jene Arbeitnehmer Gelder beantragen, die innerhalb von 30 Monaten auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Bislang musste die Mindestversicherungszeit binnen 24 Monaten erfüllt werden. Das gilt nicht für kurzfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Hierfür worden die Ausnahmeregeln bis 2022 verlängert. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Kritik von DGB

Kritk an der Reform übte bereits im Vorfeld der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Heils Korrektur würde nur rund 50.000 Arbeitslosen helfen, die nun Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach der „Westfälischen Rundschau“. Das seien zu wenige, die von der Reform profitieren.

Der DGB fordert, dass erneut die Bedingungen eingeführt werden, die vor Beschluss der Hartz-Reformen 2003 galten. Damals musste ein Arbeitsloser binnen drei Jahren mindestens zehn Monate lang beschäftigt sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Doppelt so viele Menschen würden dann von der Neuregelung profitieren.

Noch immer habe die Arbeitslosenversicherung wichtige Sicherheitslücken, die mit den Hartz-Reformen der Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) entstanden sind, kritisiert der DGB. So seien „nur noch 30 Prozent der registrierten Arbeitslosen von der Arbeitslosenversicherung abgesichert“, während die anderen 70 Prozent im Hartz-IV-System feststeckten. Die nun geplanten Korrekturen würden daran kaum etwas ändern.

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Immerhin: Auch Hartz-IV-Empfänger sollen etwas mehr Geld erhalten. Die monatlichen Zahlungen für den Lebensunterhalt alleinstehender Erwachsener werden um acht Euro auf 424 Euro erhöht. Kinder erhalten je nach Altersstufe fünf bis sechs Euro mehr. Darüber hinaus will Hubertus Heil deutlich mehr Geld als bisher in die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten stecken, die vom digitalen Wandel betroffen sind.

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