Bund der Versicherten vs. Generali:Verbraucherschützer klagen gegen umstrittenen "Vitality"-Tarif

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Wer sich fit hält und gesund lebt, kann auf Versicherungsrabatte hoffen. Doch wie genau das funktioniert, erfahren Kunden nicht, kritisieren Verbraucherschützer. (Foto: Javier Sánchez Mingorance/imago images/Westend61)

Bei einer Tochterfirma der Generali-Versicherung gibt es Rabatte, wenn man sein gesundes Leben per App überwacht. Der Bund der Versicherten hält die Bedingungen für intransparent und unfair.

Von Simon Hurtz

Vor vier Jahren räumte Generali richtig ab: Ihr neuer Versicherungstarif erhielt eine Auszeichnung und eine Menge Aufmerksamkeit. Es waren jedoch Schlagzeilen, auf die der Konzern wohl lieber verzichtet hättet: Der Verein Digitalcourage verlieh den Big Brother Award, Verbraucherschützer warnten, die Schriftstellerin Juli Zeh sah "totalitäre Strukturen" heraufziehen.

Damals führte Generali die sogenannten Vitality-Tarife ein. Das Prinzip: Kunden erhalten Rabatte und Prämien bei kooperierenden Unternehmen, wenn sie gesund leben - und dieses Verhalten nachweisen, indem sie sich selbst überwachen und die Daten in eine App einpflegen. Auf Wochen der Aufregung folgten Jahre der Ruhe: Die grundsätzlichen Bedenken sind nicht verschwunden, aber die Kritik ist weitgehend verstummt. Doch das könnte sich nun ändern.

Der Bund der Versicherten (BdV) verklagt die Dialog-Lebensversicherung, ein Tochterunternehmen des Generali-Konzerns. Die Verbraucherschützer werfen dem Versicherer vor, Kunden seines Tarifs "SBU-professional Vitality" mit intransparenten und unfairen Bedingungen in die Irre zu führen. Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss zusätzlich zu den eigentlichen Kosten fünf Euro pro Monat für das Vitality-Programm von Generali bezahlen. Anschließend kann man "gesundheitsbewusstes Verhalten" nachweisen und sich von Bronze über Silber und Gold bis zum Platin-Status hochtrainieren. Es winken reduzierte Beiträge und Prämien wie Amazon-Gutscheine oder vergünstigte Fitness-Tracker von Garmin - mit denen sich dann noch besser Gesundheitsdaten sammeln lassen.

"Gesund leben und dafür belohnt werden", bewirbt Generali das Prinzip. Der BdV hält die konkrete Umsetzung aber für rechtswidrig. Denn: "Die Verbraucher erfahren zwar, dass gesundheitsrelevantes Verhalten den Beitrag verändern kann, nicht aber, an welchen Parametern dies bemessen wird", sagt Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Kunden könnten weder vorher absehen noch nachträglich überprüfen, wie und warum sie mehr oder weniger für die Versicherung zahlen müssen. "An keiner Stelle des Vertragswerks sind hierfür klare und verständliche beziehungsweise genaue und nachvollziehbare Kriterien festgelegt", kritisiert der BdV.

Tatsächlich enthält das 26-seitige PDF-Dokument mit den Versicherungsbedingungen nur vage Hinweise, wie sich das "sonstige gesundheitsbewusste Verhalten" auf die Höhe des Beitrags auswirkt. "Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar sind", heißt es etwa. Die Beteiligung könne deshalb nicht garantiert werden. "Sie kann auch null Euro betragen."

Für Details verweist die Dialog-Lebensversicherung auf den jährlichen Geschäftsbericht, den Kunden selbst suchen müssen. Doch auch dort fänden sich nur allgemeine Regelungen und keine konkreten Hinweise, bemängelt der BdV. Auch deshalb vergleichen die Verbraucherschützer den Tarif mit der "Katze im Sack", bei der man nicht weiß, was man bekommt. "Beim Vitality-Programm kann es aber sogar sein, dass nicht einmal eine Katze im Sack ist", sagt Kleinlein. Wenn der Versicherer keinen Überschuss erwirtschaftet, könnten Kunden täglich ins Fitnessstudio gehen und so viel Brokkoli essen, wie sie wollen - ihr Beitrag sinkt trotzdem nicht.

In Deutschland sind die Tarife nicht so beliebt wie anderswo

Der BdV hatte den Versicherer aufgefordert, die Klauseln zu ändern oder zu streichen. "Die Dialog hat auf unsere Abmahnung reagiert, sie aber nicht akzeptiert", sagt Sprecher Kleinlein. Deshalb klagt der Verein nun, allerdings nur gegen einzelne Klauseln, nicht gegen das Vitality-Programm an sich - das er aber trotzdem als verbraucherschädlich kritisiert. "Allerdings können wir solche verbraucherpolitischen Probleme nicht im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens angreifen."

Aller Kritik zum Trotz: Grundsätzlich ist es legal, Kunden zum Teil auch mit ihren Daten zahlen zu lassen. Doch während weltweit mehr als 16 Millionen Menschen das verhaltensbasierte Vitality-Programm nutzen, hält sich das Interesse in Deutschland bislang in Grenzen. "Wir vermuten, dass die Skepsis gegen die übermäßige Verwendung von Kundendaten zur Kalkulation von Versicherungsprämien groß ist", sagt BdV-Sprecher Kleinlein.

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