Arbeitsschutz: Diese neuen Maßnahmen sollten Makler jetzt beachten

Florian Burghardt Berater Corona

Die Wirtschaft soll stufenweise wieder hochgefahren werden. Dafür ist ein erhöhter Arbeitsschutzstandard unerlässlich. Das Bundesarbeitsministerium hat nun 9 Maßnahmen vorgestellt, die auch Maklerbüros umsetzen sollten.

Maskengebot im Maklerbüro: Diese neuen Arbeitsschutzempfehlungen sollen das verantwortungsvolle Wiederhochfahren der Wirtschaft unterstützen.

Maskengebot im Maklerbüro: Diese neuen Arbeitsschutzempfehlungen sollen das verantwortungsvolle Wiederhochfahren der Wirtschaft unterstützen. Bild: Adobe Stock/fgch.de

Am Mittwoch hat die Bundesregierung über das weitere Vorgehen während der Corona-Pandemie informiert. Darin enthalten sind auch Pläne, um die Wirtschaft schrittweise wieder hochzufahren. Wie dabei der Schutz der Mitarbeiter gewährleistet werden kann, dazu hat gestern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachgelegt. Dazu hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den „Arbeitsschutzstandard Covid 19“ vorgestellt. Dieser wurde zusammen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entwickelt.

Der „Arbeitsschutzstandard Covid 19“ beschreibt einen betrieblichen Infektionsschutzstandard, der sich vor allem an kleine Betriebe richtet. „Anders als Großbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen können, sind diese stärker auf unsere Hilfe angewiesen“, erklärte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy bei der Vorstellung des Konzepts.

9 Maßnahmen

Die Empfehlungen des BMAS dürften sich damit auch an die meisten Maklerbetriebe richten, sofern diese ihren Bürobetrieb mit Backoffice wieder aufnehmen möchten oder dies bereits getan haben. Im Wesentlichen empfiehlt der „Arbeitsschutzstandard Covid 19“ neben dem weiterhin geltenden üblichen Arbeitsschutz die Umsetzung der folgenden 9 Maßnahmen:

Arbeitsschutzexperten einbinden
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und bei der zugehörigen Unterweisung unterstützen. Hier können direkt die eigenen Arbeitnehmer mit ihrem Wissen helfen, aber auch Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften.

Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern
Dieser soll immer eingehalten werden, egal ob in Gebäuden, im Freien oder in Fahrzeugen. Dafür sind entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen zu installieren.

Möglichst wenig direkten Kontakt
Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.

Niemals krank zur Arbeit
Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz beziehungsweise bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

Maskengebot
Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang zu dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung stellen.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Waschgelegenheiten beziehungsweise Desinfektionsspender sollen von den Arbeitgebern bereitgestellt werden, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter.

Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen und Risikogruppen besonders schützen
Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.

Beiträge zur Pandemievorsorge leisten
Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und gegebenenfalls auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.

Aktive Kommunikation
Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und gegebenenfalls erprobt und eingeübt.

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