Vitality: Generali wehrt sich gegen BdV-Klage

Das Vitality-Programm. Screenshot von der Webseite des Programms. Quelle: Generali.

Die Generali ist stolz auf „Vitality“. Es handelt sich um ein smartphonebasiertes Gesundheitsprogramm, mit dem sich der Kunde durch sportliche Aktivität Rabatte verdienen kann. Das können Sachwerte aber auch geringere Beiträge für Versicherungen sein. Der Bund der Versicherten hat (BdV) nun geklagt, die Bedingungen von Vitality in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali-Tochter  Dialog seien für den Kunden nicht zu verstehen. Das Unternehmen wehrt sich.

Im Januar präsentierte Generali-Deutschland-Chef Giovanni Liverani in Berlin die nächste Stufe von Vitality. Die Generali, und ihre Tochter Dialog, wollen mit dem Programm einen Schritt vom reinen Versicherer zum Dienstleister vollziehen, der sich vor Schadeneintritt um den Kunden kümmert.

Schließt ein Kunde beispielsweise die Dialog-BU mit Vitality ab, werden diesem unter anderem Nachlässe bei der Versicherungsprämie als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten offeriert. Alles soll transparent und datengeschützt ablaufen, sodass der Kunde unbekümmert lossportlern kann.

Nicht transparent?

Doch genau das bezweifelt der Bund der Versicherten. Der Verband nennt die Bedingungen von Vitality und Dialog-BU „undurchsichtig“ und hat Klage eingereicht. Der Verbraucher erfahre nicht, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt, bemängelt der Kritiker. Außerdem versäume es der Versicherer darauf hinzuweisen, dass die Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch ausbleiben können.

„Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Dem Vertragswerk sei an „keiner Stelle zu entnehmen“, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Eine Veränderung der Prämie könnten die Versicherten „weder vorher absehen noch nachher überprüfen“. Zudem ließe der Versicherer die Kunden im Unklaren darüber, welche Konsequenzen sich aus dem zugrunde liegenden Überschussbeteiligungsmodell auf eine mögliche Prämienrabattierung ergeben können. Die Rabatte könnten sich verringern oder entfallen, wenn nicht genügend Überschüsse erwirtschaftet werden, befürchtet der BdV. 

Das sagt die Generali

Der Versicherer stellt sich der Kritik.Generali Vitality leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem das Programm in Deutschland bereits Tausende zufriedene Kunden zu einem gesundheitsbewussten und gesünderen Leben motiviert.“ Das Programm richte sich nicht nur an Sportbegeisterte, sondern es belohnt seine Mitglieder auch für das Absolvieren von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen sowie für sportliche Betätigung. Dabei erfülle das Gesundheitsprogramm Generali Vitality „die höchsten Datenschutzanforderungen“, erklärt ein Unternehmenssprecher.

Zu der Vorhaltung des BdV sagt das Unternehmen. „Die in der Veröffentlichung erwähnte Klage liegt uns bisher nicht vor. Wir wissen deshalb nicht, mit welchen rechtlichen Argumenten der BdV die Wirksamkeit unserer Versicherungsbedingungen angreift.“

Klingt nicht so, als wäre das Thema bald ausgestanden. Im Endeffekt werden wohl die Richter entscheiden.

Autor: VW-Redaktion

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