Folge 20: AU-Klausel, die Zweite

Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeiten oder Unfallversicherung: Biometrie2Go ist das akustische Nachschlagewerk rund um die große Welt der biometrischen Absicherung. Alle 14 Tage liefern  Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis aus dem Biometrie-Team der Bayerischen neuen fachlichen Input von Profis für Profis.

In der 20. Folge von Biometrie2Go nehmen sich die BiometriespezialistInnen der Bayerischen, Jessica Grün, Nadine Meier und Panos Kalantzis, dem Thema der AU-Klausel und den speziell dazu eingegangenen Zuschauerfragen an. Gerne dürft Ihr auch nochmal in Folge 10 reinhören, auch da haben sich Panos, Daniel Schünemann und Max Dietrichs über genau dieses Thema unterhalten.

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel

Panos beginnt die 20. Folge damit, die AU-Klausel zu definieren. Diese Klausel besagt, dass der Versicherer im Falle von Arbeitsunfähigkeit (AU) bereits leistet, bevor eine Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt. Panos unterscheidet dabei zwischen Arbeitsunfähigkeit, die einen vorübergehenden Zustand beschreibt, und Berufsunfähigkeit, die einen dauerhaften Zustand betrifft.

Eine erste Frage aus dem Publikum bezieht sich darauf, ob es sinnvoll ist, die AU-Klausel zu empfehlen. Panos erklärt ausführlich, dass es nicht immer gleichzeitig AU und BU gibt, jedoch gewisse Indikatoren darauf hinweisen können. Er verdeutlicht den Unterschied in den Nachweisen für AU und BU und wie die Bedingungen in den Versicherungsverträgen gestaltet sind.

“Es geht nicht immer schneller, nur weil man eine AU-Klausel vereinbart hat.”

Die Diskussion dreht sich weiter um die Empfehlung der AU-Klausel und die Vorstellung, dass Leistungen schneller ausgezahlt werden als bei BU. Panos entkräftet diesen Mythos und erklärt anhand eines konkreten Beispiels, dass auch bei Vorliegen einer AU-Klausel die Bearbeitungsdauer nicht zwangsläufig verkürzt wird.

“Sinnvoll ist die AU-Klausel dann, wenn sie einen Mehrwert für den Kunden darstellt.”

Es werden weitere Fragen aus dem Publikum diskutiert, wie die Empfehlenswertigkeit der AU-Klausel in bestimmten Situationen und mögliche No-Gos bei der Gestaltung der Klausel. Panos listet verschiedene Kriterien auf, die eine AU-Klausel unbrauchbar machen können, wie die Verknüpfung mit einem BU-Leistungsantrag oder Einschränkungen bei den akzeptierten AU-Bescheinigungen.

Bis dahin – reinhören lohnt sich!

Titelbild: © die Bayerische

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
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