Greenwashing in der EU: Von nachhaltiger Atomkraft

Erdgas und Atomkraft sind nachhaltig – das hat das EU-Parlament jüngst entscheiden. Mehrere Länder und Organisationen laufen Sturm gegen diese Entwicklung. Ein Vorwurf: Greenwashing.

Was ist Greenwashing?

Normalerweise ist von Greenwashing die Rede, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation zwar viel Zeit und Geld dafür aufbringt, sich als nachhaltig darzustellen, aber den CO2-Fußabdruck nicht substanziell senkt. Es handelt sich also um eine Werbemaßnahme, die eine ganz bestimmte Zielgruppe, die umweltschonende Kaufentscheidungen treffen will, täuschen soll. Laut Earth.org bindet die Bekämpfung von Greenwashing wichtige Ressourcen im Kampf gegen den Klimawandel und Umweltverschmutzung. Geprägt hat den Begriff „Greenwashing“ der Umweltexperte Jay Westerveld bereits im Jahr 1986. In einem Essay hatte er sich über die „Hebt das Handtuch auf“-Kampagne von Hotels, die ausgerechnet den am wenigsten umweltfeindlichen Aspekt in ihrem täglichen Betrieb für eine Marketingkampagne genutzt hatten, um Geld zu sparen, mokiert.

Nachhaltige Atomkraft

Mit einem ähnlichen Vorwurf sieht sich nun die EU konfrontiert. Der Hintergrund: Das Parlament hat zugelassen, dass „bestimmte Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als umweltverträglich“ gelten. Unter „bestimmten Voraussetzungen“ können „gewisse“ Atomenergie- und Erdgasaktivitäten auf der Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nach der sogenannten EU-Taxonomie landen. Für Vermittler, die ihre Kunden bei nachhaltigen Kaufentscheidungen beraten möchten, kommt es darum vor allem darauf an, welche diese „bestimmten Voraussetzungen“ sind, und welche „gewissen“ Atomenergieaktivitäten mit in die Kriterien fallen. Bei der Entscheidungsfindung stützte sich das EU-Parlament unter anderem auf ein Dokument des Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER), nachzulesen unter diesem Link, sowie auf ein technisches Assessment der Atomkraft. Der Taxonomy-Compass soll dabei helfen, leicht durch den Inhalt der Taxonomie-Verordnung zu navigieren.

Laut dem Euro-Parlament tritt der delegierte Rechtsakt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Klagen wegen Greenwashing

Seitdem das EU-Parlament diesen Schritt in einem ersten Paper diskutiert hatte, laufen verschiedenste politische und wirtschaftliche Akteure Sturm. Allen voran Greenpeace. „Wer Gas und Atom nachhaltig nennt, stürzt die Finanzakteure in Orientierungslosigkeit, die zu windigen Angeboten einlädt und Klimaschutz untergräbt“, zitiert Greenpeace einen internen Finanzexperten. Die Umweltorganisation klagt gegen die Entscheidung. „Die EU-Kommission degradiert mit dieser Entscheidung den angekündigten Green Deal zum schnöden Greenwashing“, sagte Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, dazu. Unter anderen kündigten auch Österreich und Luxemburg rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung an.

Sorgen im Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt schlägt ebenfalls Alarm, auch wenn Deutschland sich nach aktuellem Stand nicht an den Klagen beteiligt. Laut dem Amt müssen die Atomkraft-Anlagen den sogenannten Euratom-Vertrag erfüllen, der betreffende Mitgliedstaat muss bis 2050 einen Plan für ein Endlager mit hochradioaktiven Abfällen vorlegen können. Das stehe nicht im Einklang mit dem in der Taxonomie verankerten Grundsatz des „Do no significant harm“, denn in Deutschland sei die Entsorgung von hochradioaktiven Abfällen nach wie vor ungelöst. In der EU gebe es zudem kein Endlager, das tatsächlich in Betrieb ist und zugleich wissenschaftliche Analysen zu den langfristigen Auswirkungen der Entsorgung liefern kann.
Ähnlich sieht es beim Gas aus. Die neuen Kriterien könnten, so die Sorge des Umweltbundesamts, den Anreiz für den Bau vieler Gaskraftwerke liefern, anstatt erneuerbare Technologien auszubauen. Außerdem machen die Kriterien es schwer, die Taxonomie-Konformität von Investitionen zu überprüfen. „Was zu einer erheblichen Unsicherheit für berichtspflichtige Unternehmen, Prüfer und Unternehmen führt“, erklärt das Umweltbundesamt.

Nachhaltige Beratung

Im Beratungsgespräch müssen Vermittler künftig in Erfahrung bringen, was Nachhaltigkeit für ihre Kunden überhaupt bedeutet. Hat der Kunde besondere Präferenzen, und wenn ja, welche? Weil der Nachhaltigkeitsbegriff bei vielen Kunden nicht klar definiert ist, handelt es sich um keine allzu leichte Aufgabe. Diesen Begriff zu definieren und Vorstellungen der Kunden zu konkretisieren, ist eine der neuen Aufgaben für Vermittler. Weitere Details zur nachhaltigen Beratung gibt es hier auf umdenken.

Titelbild: ©Nikolai Sorokin/ stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
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