PEPs: Für wen setzte ich hier den Haken?

Bei PEPS denkt man eher an Erfrischungsgetränke als an Versicherungsvermittlung. Dennoch spielen sie im Vermittleralltag eine Rolle. Denn PEPs ist die Abkürzung für „politisch exponierte Personen”. Ja, denkt man sich als Vermittler jetzt, da ist doch immer diese Frage im Antrag für die Renten- oder Lebensversicherung, ob der Antragssteller ein solcher PEP ist. Aber was hat es damit eigentlich auf sich?

Warum gibt es PEPs?

Den Ursprung haben die PEPs im Geldwäschegesetz – kurz GWG. Das Gesetz soll – vereinfacht ausgedrückt – verhindern, dass Kriminelle Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbrauchen. Nun geht der Gesetzgeber davon aus, dass solche politisch exponierten Personen aufgrund ihrer einflussreichen Position ein höheres Risiko darstellen, in Korruption und Geldwäsche verwickelt zu sein.

Politische Entscheidungsträger könnten beispielsweise Bestechungsgelder bekommen, um Entscheidungen oder Auftragsvergaben zu beeinflussen, Terrorismus finanzieren oder illegal erworbene Gelder zu waschen. Hört sich nach staatlicher Überwachungsphobie an – tatsächlich aber brachten die Panama Papers einige PEPs ans Licht, die in illegale Aktivitäten verstrickt waren.

Wer zählt zu den PEPS?

Die politisch exponierten Personen sind Menschen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben. Dazu zählen …

  • Staats- und Regierungschefs
  • Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre
  • Parlamentsabgeordnete
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten
  • Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken
  • Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen oder internationaler Organisationen

Umfasst werden übrigens auch enge Partner von PEPs aus den genannten Kategorien, wie beispielsweise direkte Geschäftspartner oder gemeinsame Eigentümer juristischer Personen. Außerdem enge Familienangehörige eines anderen PEPs wie Eltern oder Kinder, Geschwister, Ehepartner/Lebenspartner oder auch angeheiratete Verwandte.

Was habe ich damit als Vermittler zu tun?

Anknüpfungspunkt für den Vermittler sind die Anträge in der Lebensversicherung. Versicherungsvermittler sind Verpflichtete nach dem GWG, müssen also dazu beitragen, verdächtige Personen und Transaktionen aufzuspüren und Geldwäsche zu verhindern. Dafür müssen Kunden vor allem identifiziert werden.

Die Versicherer formulieren die Anträge entsprechend: Je nach Gestaltung des Vertrages müssen Vermittler zusammen mit den Kunden erklären, zu welchem Zweck sie eine Versicherung abschließen und bei höheren Beiträgen ist ein wirtschaftlich Berechtigter ebenfalls zu identifizieren. Und Vermittler müssen eben unter anderem auch danach fragen, ob der Vertragspartner eine politisch exponierte Person ist und beim Versicherer gegebenenfalls entsprechende Formulare ergänzend zum Antrag einreichen.

Die PEP-Eigenschaften sollten Vermittler zudem regelmäßig überprüfen und dokumentieren. Sprechen Indizien dafür, dass ein PEP unter den eigenen Kunden ist, gelten Sorgfaltspflichten, die natürlich vom Vermittler eingehalten und ebenfalls dokumentiert werden müssen – dazu gehören zum Beispiel persönliche Besuche, vor allem, wenn sich das Umfeld des Kunden oder die wirtschaftliche Situation ohne ersichtlichen Anlass verändert. Gegebenenfalls ist bei vermuteten Unregelmäßigkeiten eine Verdachtsmeldung abzugeben.

Titelbild: © pikselstock/stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
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