Wohngebäudeversicherung: Warum günstig teuer werden kann

Die eigene Immobilie ist für die meisten Menschen – neben der eigenen Arbeitskraft – das größte Vermögen im Leben und das sollte jeder umfassend und bestmöglich absichern. Tatsächlich aber schielen viele Immobilienbesitzer bei der Wohngebäudeversicherung nur auf den Preis und bezahlen das mit unzureichenden Leistungen und einem schlechten Service – vor allem im Leistungsfall. Für den Vermittler bedeutet das viele Diskussionen: Im Vertrieb, weil die Kunden nur schwer von leistungsstarken Tarifen und sinnvollen Bausteinen zu überzeugen sind, und eben im Schadensfall, weil der Kunde sich nicht mehr daran erinnern mag, dass ihm der Basis-Schutz reicht und er den Schaden eben nicht erstattet bekommt. Wir zeigen, an welchen Punkten der Berater ansetzen kann, um Kunden-Frust im Leistungsfall zu vermeiden.

Allgefahrendeckung

„Wie? Das bezahlt meine Wohngebäudeversicherung nicht?“ Diesen typischen Satz eines Kunden im Schadensfall kann man vermeiden, wenn Berater eine Allgefahrendeckung wählen. In diesem Fall deckt wie bei der Prestige-Deckung der Bayerischen die Versicherung alle Schäden ab, die Folgen einer nicht ausgeschlossenen Gefahr sind. Der Kunde muss also nicht wissen, was alles versichert ist – in der Beratung reicht ein Hinweis auf die Gefahren, die explizit ausgeschlossen sind. Alle anderen Risiken gehören zum Versicherungsschutz und helfen gerade bei ungewöhnlicheren Schäden, dem Kunden eine hohe Eigenleistung zu ersparen.

Risikofaktor grobe Fahrlässigkeit

Schon ein kleines Missgeschick kann zu einem riesigen Schaden führen – man denke nur an die berühmte brennende Kerze, die der Kunde für einen Moment aus den Augen lässt und die zu einem Brand führt – vielleicht sogar mit einem Totalschaden an der Immobilie. Dieser Schaden beläuft sich vielleicht auf einige 100.000 Euro. Die Gebäudeversicherung reguliert aber nur dann, wenn der Kunde den Verzicht der Einrede auf die grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Versicherers mitversichert hat. Ist das nicht der Fall, bleibt der Kunden auf dem Schaden oder einem Großteil davon sitzen und verliert nicht nur seine Zuhause, sondern hat meist auch eine Menge Schulden an der Backe durch eine Hausfinanzierung ohne Gegenwert.

Was genau ist eigentlich versichert?

Wer seine Immobilie versichert, geht in aller Regel davon aus, dass damit die Immobilie und das Grundstück mit allem Drum und Dran versichert sind. Aber das muss nicht automatisch zu sein – oft gehören zum Beispiel Nebengebäude nicht oder nicht mit einer ausreichenden Versicherungssumme zum Schutz. Die Kunden müssen solche Nebengebäude und andere Grundstücksbestandteile in den Vertrag für die Wohngebäudeversicherung aufnehmen oder die Gebäude müssen nach den Bedingungen automatisch versichert sein. Auf jeden Fall ist es am Vermittler, dem Kunden das aufzuzeigen und den Versicherungsschutz zu optimieren. Ansonsten sind Schäden an solchen Gebäuden nicht mitversichert.

Mietausfall absichern

Ist die Immobilie oder ein Teil davon vermietet, kann ein größerer Schaden, etwa ein Feuer- oder ein Sturmschaden, dazu führen, dass die Mieter die Miete nicht oder nicht mehr voll bezahlen müssen, weil sie ein Mietminderungsrecht haben. Für die Besitzer einer finanzierten Immobilie kann eine solche Situation schnell finanziell bedrohlich werden: Denn auch für eine unbewohnbares Haus müssen sie das Darlehen weiter bedienen, während auf der anderen Seite die Mieteinnahmen wegbrechen. Eine gute Wohngebäudeversicherung bietet deshalb einen Mietausfallschutz für vermietete Räume. Meistens übernimmt die Versicherung die Miete für einen Zeitraum von zwölf bis 36 Monaten nach einem Schaden – eine immense Erleichterung für den Vermieter, der ansonsten diesen Mietwert aus seinen eigenen finanziellen Reserven aufbringen muss.

Mögliche Elementarschäden mitversichern

Viele Immobilieneigentümer können sich nicht vorstellen, dass gerade ihre Immobilie durch Naturereignisse zu Schaden kommt. Tatsächlich mögen ein Vulkanausbruch oder ein Erdbeben nur an wenigen Stellen in Deutschland ein reales Risiko darstellen. Anders kann es aber bei einer Überschwemmung, einem Erdrutsch oder einem Schaden durch Schneedruck aussehen. Solche Schäden sind ohne den Einschluss einer Elementar-Deckung in der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert. Sobald von einem Elementarschaden die Rede ist, steht übrigens oft ein Großschaden auf dem Papier. Hier geht es also nicht um ein paar tausend Euro, sondern um eine Summe im deutlich fünfstelligen Bereich und höher.

Photovoltaikanlagen

Der Blick auf Deutschlands Dächer zeigt: Photovoltaikanlagen sind aktuell vor allem für Eigennutzer interessant. Vermittler sollten ihre Kunden auf den Schutz der Anlagen ansprechen. Die Anlagen haben heute oft einen Wert von 30.000 Euro und mehr. Trotzdem achten viele Hauseigentümer bei der Wohngebäudeversicherung nicht darauf, ob und in welchem Umfang die Photovoltaikanlage von der Versicherung geschützt ist. Leistungsstarke Wohngebäudeversicherungen sehen meist vor, dass der Versicherungsschutz die Anlagen umfasst – oder bieten wie die Bayerische im Baustein Öko einen speziellen Schutz an. Sinnvoll ist die Absicherung allemal, um das finanzielle Risiko eines Schadens für den Kunden so gering wie möglich zu halten.

Titelbild: ©Elke Hötzel/ stock.adobe.com

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NewFinance Redaktion
NewFinance Redaktionhttps://www.newfinance.de
Hier bloggt die Redaktion von NewFinance.today zu allgemeinen und speziellen Themen rund um Versicherung, Finanzen und Vorsorge aber auch zu Unternehmensthemen der Bayerischen. Wir wünschen eine spannende und interessante Lektüre!

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