Münchener Verein Versicherungsgruppe

Risiko Berufsunfähigkeit

Die private Absicherung der Arbeitskraft ist heute fast schon eine Pflicht-Versicherung – sei es mit einer BU, einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder sogar mit einer Lösung wie einem Grundfähigkeitenschutz. Aber was ist eigentlich mit der Absicherung der Rente und der privaten Altersvorsorge? Versichern Vermittler das Risiko einer dauerhaften Berufsunfähigkeit eigentlich auch in diesem Zusammenhang mit? Besser wäre das, denn bei einer Berufsunfähigkeit bricht auch die beste Vorsorge-Strategie für das Alter schnell zusammen!

Erschreckende Zahlen

Die Rechnung ist so simpel wie erschreckend: Wer zum Beispiel mit Anfang 30 berufsunfähig wird und es bis zum Alter bleibt, hat im besten Fall vielleicht gerade einmal Rentenanwartschaften von ein paar hundert Euro angespart. Selbst mit einer Erwerbsminderungsrente sind die Folgen für die Altersrente fatal, denn die wird kaum über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Gleichzeitig fehlen den Betroffenen in vielen die finanziellen Mittel, um die private Altersvorsorge weiter zu bedienen: Das Budget wird bei den meisten auch mit einer bestehenden BU-Absicherung kaum reichen, um eine vernünftige private Altersvorsorge zu bedienen.

Doppelter Ansatz für die Beratung

Hier finden Vermittler den Ansatz: Sie schlagen vor, auch die Altersvorsorge “invaliditätssicher” zu machen. Dafür gibt es zwei Wege: Zum einen können Vermittler und Kunden die Rentenhöhe in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung so bemessen, dass sie finanziellen Spielraum für die private Altersvorsorge bietet – einen Aufschlag von 15 bis 20 Prozent auf die notwendige Rentenhöhe sollten Vermittler dafür einkalkulieren.

„Das wird mir zu teuer!“

Natürlich ist das ein Einwand, den Vermittler bei dem Vorschlag zu einer höheren Rente häufig hören. Aber genauso wie das Problem der Altersabsicherung bei Berufsunfähigkeit nicht wegzudiskutieren ist, kann der Vermittler den Einwand des Kunden nicht vom Tisch wischen. Hier hilft ein Stufenmodell: In der ersten Stufe wird die notwendige Rente lediglich um fünf bis zehn Prozent erhöht, im Vertragsverlauf wird dann nachgebessert mit der Nachversicherungsgarantie und der Dynamik, um die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen zu können.

Rentenversprechen mit Invaliditätsschutz

Die zweite Option sind Vorsorgelösungen, die einen eigenen Invaliditätsschutz „eingebaut“ haben – also Rentenversicherungen mit einer eigenen BU-Absicherung, die im Falle der BU die Zahlung der Beiträge übernehmen. Das bedeutet für den Kunden: Trotz dauerhafter Berufsunfähigkeit bespart der Versicherer bei dieser Beitragsbefreiung die Altersvorsorge-Verträge der Kunden so wie geplant, ohne dass der Kunde selbst etwas einzahlen muss: Das sind 100 Prozent Sicherheit für die private Altersvorsorge!

Zwei Probleme mit einem Vertrag gelöst

Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sichert also dem Kunden die private Altersvorsorge, wenn er krank ausfällt oder einen Unfall hat. Zudem bietet dieser sog. RentenSchutzbrief des Münchener Vereins einen besonderen Bonus: Bei einem Beitragsvolumen von bis zu 3.000 Euro im Jahr für die Rentenversicherung verzichtet der Münchener Verein nämlich auf die Gesundheitsfragen, die der Kunde von der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung kennt. Damit können Kunden und Vermittler die private Altersvorsorge ganz ohne Gesundheitsprüfung gegen Invalidität schützen.

Steuervorteil gesichert

Ein weiteres Plus einer Beitragsbefreiung in der Rentenversicherung wie im RentenSchutzbrief ist steuerlicher Art: Denn wenn der Kunde eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit für die private Altersvorsorge vereinbart, erhält er diese Leistung für seine Vorsorge komplett steuerfrei. Erhöht er dagegen seine reguläre BU-Rente entsprechend, muss er diese, wie grundsätzlich immer eine BU-Rente, versteuern.

Das kann einen erheblichen Steuervorteil ausmachen, wie folgendes Praxisbeispiel zeigt: Eine Beitragsbefreiung aus dem Rentenschutzbrief in Höhe von 250 Euro fließt brutto für netto im Leistungsfall in die private Rentenversicherung des Kunden. Erhöht er seine reguläre BU-Rente von 2.000 Euro auf 2.250 Euro, um einen privaten Rentenversicherungsvertrag weiter mit 250 Euro zu besparen, muss er je nach individueller Steuersituation, Vertragsgestaltung, Laufzeit der Rente und Familienstand auf die 250 Euro zusätzliche Rente bis zu 40 Euro Steuern zahlen. Das scheint vielleicht wenig, führt aber zu einem Nachteil von fast 500 Euro alleine in einem Jahr.

Außerdem kann eine solche Erhöhung der regulären Rente dazu führen, dass beispielsweise eine ärztliche Untersuchung fällig wird, während die Beitragsbefreiung je nach Höhe der versicherten Leistung sogar ganz ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.

Titelbild: © Dima / stock.adobe.com

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