Rechtsberatung: Was darf ein Vermittler tun und was nicht?

Generationenberatung
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teffen Moser ist Experte für das Thema Generationenberatung. Hierzu zählt in Teilen auch die Rechtsberatung. Allerdings: Das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung im Rahmen einer Beratung durch Finanzdienstleister ist teilweise umstritten. Und es gibt immer mal wieder die Meinung, dass dies generell unerlaubte Rechtsberatung wäre. Das entspricht jedoch nicht den Tatsachen, solange ein paar Dinge beachtet werden.

Was darf ein Vermittler auf keinen Fall tun?

Generell gilt: Der Vermittler darf seine Kunden nicht zu den Details einer Vorsorgevollmacht beraten. Dies ist, laut Rechtsdienstleistungsgesetz, nur bestimmten Berufsständen (Juristen) vorbehalten. Das heißt konkret: Keine Beratung im Einzelfall. Das wäre immer dann der Fall, wenn zu den Inhalten von Vorsorgevollmachten konkret ein Kunde beraten wird.

Und was darf ein Vermittler nun?

Er darf seine Kunden allgemein über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen informieren, auch über diverse Medien. Er kann beispielsweise die rechtlichen Grundlagen im BGB aufzeigen und deren Auswirkungen an allgemeinen Beispielen darlegen.

Das Gleiche gilt für erbrechtliche Themen. Die Erstellung der Dokumente kann dann der Kunde selbsttätig, handschriftlich, mit Formularen oder durch einen Juristen erledigen.

Vor allem darf er dies im Rahmen seiner Haupttätigkeit, der Finanz- und Versicherungsberatung, tun. Für den Kunden ist es zum Beispiel absolut wichtig zu wissen, wenn er geschäftsunfähig wird und dadurch unter gerichtlicher Betreuung (lt. §1896 BGB) steht. Dadurch unterliegt auch die Verwendung der Geldleistungen aus seinen Versicherungsverträgen der Kontrolle des Gerichts. Dies geschieht im Rahmen der Rechenschaftspflicht eines Betreuers gemäß §§1840ff. BGB.

Ebenso sind Sparanlagen betroffen. Das finanzielle Risiko im Pflegefall ist ein weiteres Beispiel aus der Finanz- und Versicherungsberatung. Hier liegt nah beieinander, dass neben den finanziellen Risiken auch rechtliche Probleme auftreten. Da viele Pflegefälle zum Beispiel Alzheimer, Demenz auch Geschäftsunfähigkeit zur Folge haben.

Nicht die Ausnahme, sondern die Regel

In Deutschland gibt es täglich über 6000 Fälle, in denen ein Betreuungsgericht im Zuge eines Betreuungsverfahrens das zentrale Vorsorgeregister anfragt. Dadurch prüft es, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine gerichtliche Betreuung vermieden werden soll – kein extrem seltener Einzelfall.

In der Generationenberatung steht die Familie im Mittelpunkt. Es geht darum, die Auswirkungen von solchen Ereignissen auf die gesamte Familie zu betrachten.

Entsprechende Lösungskonzepte, die über den klassischen Versicherungsverkauf gehen, werden im Vorfeld eines Ernstfalles zusammengestellt. Diese bestehen für den Kunden je nach persönlicher Situation. Bei einer Familie beispielsweise aus Vorsorgevollmachten, Patienten- und Sorgerechtsverfügungen, Absicherung der finanziellen Risiken oder einem Notfallplan.

Der Vorteil für die Kunden: Sie haben einen Ansprechpartner, der die Themen ganzheitlich betrachtet.

Und die Konzepte enden nicht mit dem Aneinanderreihen von Versicherungs- und Finanzprodukten. Stattdessen berücksichtigt der Ansprechpartner die Auswirkungen im Alltag auf die Familie. Inklusive vorsorglicher Regelungen.

Was wollen unsere Kunden wirklich?

  • Eine Vertrauensperson. Und: Versicherungen die auch unkompliziert zahlen.
  • Füreinander da sein. Und, nach einem Unfall, Krankheit oder Pflege ganz wichtig, „Niemandem zur Last fallen“.
  • Ein guter Vater, eine gute Mutter sein und dafür sorgen, dass die Familie nicht finanziell „ins Rutschen kommt“, wenn mal was passiert.

Und genau das vereint die Generationenberatung…

… dadurch entsteht ein Konzept, welches rechtliche, finanzielle und organisatorische Elemente so verbindet, dass es Familien entlastet. So, dass sie rechtlich füreinander da sein dürfen, finanziell gefestigt und einfach vorbereitet sind. Hier sind auch außerhalb der unerlaubten Rechtsberatung viele Ansatzpunkte, um Umsatz zu generieren. Sowohl im Bereich der finanziellen Vorsorge, als auch der organisatorischen Dienstleistung.

  • Erlernen, wie die Beratung rechtssicher und erfolgreich funktioniert.
  • Wie Ihr Euer Netzwerk regional aufbaut.
  • Wie Ihr Euch in kürzester Zeit zum Experten etabliert.
  • Womit Ihr Eure Kunden begeistert, so dass diese selbst neue Kunden zu Euren Beratungen mitbringen.

Titelbild: © Steffen Moser

Über unseren Experten

Als Experte für Generationenberatung führt Steffen Moser mehrfach im Jahr die Masterclass of Generationconsulting an verschiedenen Standorten in Deutschland durch. Weitere Infos finden Interessierte unter diesem Link.